Wer in Rheinland-Pfalz in den öffentlichen Dienst will, muss künftig erklären, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Auch die AfD steht auf der Liste – und deren Mitglieder damit potenziell auf dem Abstellgleis für staatliche Jobs. Es ist ein Satz, der wie eine Formsache klingt – und doch zur scharfen Klinge im Einstellungsverfahren wird: Rheinland-Pfalz führt eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue ein. Wer dort künftig in den Staatsdienst will, muss unterschreiben, dass er keiner extremistischen Organisation angehört und das in den letzten fünf Jahren auch nicht getan hat. Auf der zugrunde liegenden Liste solcher Organisationen steht ausdrücklich auch: die AfD. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte die neue Praxis am Donnerstag in Mainz an. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamten im Landesdienst sei verschärft worden. Sie solle aber nicht nur, wie der Wortlaut vermuten lässt, für Beamte gelten. Auch künftige Tarifbeschäftigte müssten so eine Erklärung bei der Einstellung abgeben. Wer nicht unterschreibt oder Zweifel an seiner Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht ausräumen kann, wird demnach nicht eingestellt. Was heißt “verfassungstreu”? Woran wird gemessen, ob jemand “verfassungstreu” ist? Grundlage ist eine Liste des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Sie führt Organisationen auf, bei denen “hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen” vorliegen. Auch die AfD wird auf dieser Liste stehen, wie Ebling ausdrücklich betonte. Die Partei werde beobachtet, einen gemäßigten Flügel gebe es nicht mehr – im Gegenteil: Die Radikalisierung schreite voran. Neu ist dabei: Bereits die bloße Mitgliedschaft in einem als Verdachtsfall geführten Verband – also noch vor einer gesicherten Einstufung – kann laut Ebling Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Die neuen Regelungen sind Teil einer länger vorbereiteten Verschärfung: Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben bereits vor der Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu überarbeiten. Für bereits eingestellte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen, so Ebling weiter. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst. Für Beamte ist die Idee nicht neu Die Idee, gegen AfD-Mitglieder im Beamtendienst vorzugehen, ist nicht neu. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verlangt, dass Bewerber “die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten”. Diese Gewähr fehlt, wenn jemand Mitglied einer Organisation ist, die laut Verfassungsschutz als extremistisch gilt. Die AfD ist hier keine Ausnahme – ihre politische Repräsentanz schützt nicht vor beamtenrechtlichen Konsequenzen. Dass dieses sogenannte Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz dabei nicht greift, hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst klargestellt. Es schützt die Partei als Organisation – nicht ihre Mitglieder

via lto: Verfassungstreue im Staatsdienst – Rhein­land-Pfalz will keine AfD-Mit­g­lieder mehr ein­s­tellen

siehe auch: Erstes Bundesland stellt keine AfD-Mitglieder mehr als Lehrkräfte ein – Bewerber müssen sich dazu (schriftlich) erklären. Nach der (ruhenden) Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz verschärft Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland seine Regeln für den öffentlichen Dienst: Künftig wird die Mitgliedschaft in der Partei dort als Hindernis für die Einstellung gewertet – betroffen sind vor allem Lehrkräfte. Die AfD wehrt sich lautstark. Aber auch andere Bundesländer prüfen Konsequenzen. „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“ – mit dieser klaren Ansage hat Rheinland-Pfalz’ Innenminister Michael Ebling (SPD) eine verschärfte Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue vorgestellt. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst im Land – dazu zählen vor allem Lehrkräfte, aber auch Polizistinnen und Polizisten – müssen künftig schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das Land zählt die AfD nun explizit dazu; Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein Wer in Rheinland-Pfalz im öffentlichen Dienst arbeiten will, muss sich zur Verfassungstreue bekennen. Eine AfD-Mitgliedschaft widerspreche dem, sagt die Landesregierung. Das Bundesland Rheinland-Pfalz verwehrt AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst. Wie Innenminister Michael Ebling (SPD) ankündigte, wird im Einstellungsverfahren künftig eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen somit erklären, dass sie in den vergangenen fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehört haben.