Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht sicher. Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den 21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit. Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch einen Warnschuss erfolgen.“ Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen. Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. (…) Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam unter bis heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf. Damals ermittelte Oldenburg, aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster Kolleg*innen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der Polizeidirektion Oldenburg. „Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus. Ähnlicher Fall in Düsseldorf Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht.
via taz: Ermittlungen im Fall Lorenz A. Ohne Warnschuss erschossen
siehe auch: Fall Lorenz A.: Videoaufnahmen zeigen Geschehen aus Tatnacht. Nach tödlichen Polizei-Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu den Ermittlungen bekannt gegeben. Neben der Auswertung des Funkverkehrs geht es um Videoaufnahmen. Es sind etwa 20 Sekunden, die Polizei und Landeskriminalamt (LKA) aus unterschiedlichen Blickwinkeln von öffentlichen Kameras aus der Oldenburger Innenstadt zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt haben. Die Staatsanwaltschaft schränkt die Aussagekraft des Materials allerdings selbst etwas ein und spricht von “schemenhaften Aufnahmen”. Grund seien Videoqualität, Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten. Eine “vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen” sei daher nicht möglich, betonen die Ermittler. Aber: Die aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmten Szenen samt Ton zeigen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wie in der Nacht zu Ostersonntag in der Innenstadt von Oldenburg fünf Schüsse abgegeben wurden. Von mindestens drei Schüssen wurde der 21-jährige Lorenz A. von hinten getroffen. Lorenz A.-Ermittlungen: Keine Anhaltspunkte für Warnschuss Weder die Videoaufzeichnungen noch andere bisherige Ermittlungsergebnisse geben demnach Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss von Polizisten abgegeben wurde. Ob dies rechtens war, wird später wohl ein Gericht entscheiden. Laut Niedersächsischem Polizeigesetz ist ein Schusswaffengebrauch anzudrohen – etwa durch einen Warnschuss. Davon könne aber abgesehen werden, wenn Umstände dies nicht zulassen – insbesondere, wenn es “zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist”, heißt es in Paragraf 74. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die eingesetzten Polizisten den Getöteten “unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben”. Dies lasse sich anhand des bisherigen Ermittlungstands nachvollziehen, hieß es am Donnerstag. Abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Auswertung des Funkverkehrs. Die eingesetzten Beamten hatten demnach – bevor die Schüsse abgegeben wurden – über Funk erfahren, dass Lorenz A. mit einem Messer bewaffnet sei. Außerdem sei ein “Hinweis auf Eigensicherung” an die Beamten erfolgt.