„Fehlt an Respekt“: Der Rauswurf des Linke-Abgeordneten Marcel Bauer aus dem Plenarsaal wegen seiner Baskenmütze ist aus Sicht der schwarz-roten Koalition gerechtfertigt. Eine Staatsrechtlerin stellt aber einen „schwerwiegenden Eingriff in die Abgeordnetenrechte“ fest. Seit Donnerstag ist Marcel Bauer bundesweit bekannt. Der neu gewählte Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion erschien in der Sitzung des Parlaments mit einer Baskenmütze – und wurde daraufhin von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) dazu aufgefordert, die Mütze abzusetzen oder den Saal zu verlassen. Er verließ den Saal. Wenig später erschien der 33-Jährige erneut – diesmal wurde er von Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) aus dem Plenarsaal verwiesen. Am Freitag äußerte sich Bauer, der für den Wahlkreis Karlsruhe-Stadt im Bundestag sitzt, erstmals selbst öffentlich zu dem Vorfall. Er sei über den Ausschluss „überrascht“ gewesen. Bisher habe er an sämtlichen Sitzungen des neuen Bundestages mit Mütze teilgenommen, ohne dass dies zu Ordnungsmaßnahmen geführt habe. Das war es dann wohl mit Baskenmützchen „Es ist mir nach wie vor nicht begreiflich, warum das Tragen faschistischer Symbole wie der Kornblume durch die AfD nicht so sehr gegen die Würde des Hauses verstoßen haben sollte und entsprechend ungeahndet blieb. Erinnert sei auch an die heutige Ministerin Dorothee Bär, die mit Bayern-Trikot und den entsprechenden Werbebotschaften im Parlament nur gerügt wurde“, sagte er WELT. 2015 war CSU-Politikerin Bär tatsächlich mit Trikot im Bundestag erschienen. Marcel Bauer mit seiner Mütze im Bundestag Quelle: picture alliance/dts-Agentur Ein Sprecher des Bundestages teilte auf WELT-Anfrage mit: „Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, welche die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände im konkreten Einzelfall trifft.“ So habe es in der Vergangenheit auch bereits zeitlich begrenzt die Zulassung von Kopfbedeckungen aus medizinischen Gründen gegeben. Aus der Hausordnung des Bundestages geht keine präzise Kleidervorschrift hervor. Dort heißt es lediglich: „Die Kleidung und das Verhalten müssen der Würde des Hauses entsprechen.“ (…) Allerdings könnte das Präsidium mit seiner Maßnahme möglicherweise gegen die Verfassung verstoßen haben. Sophie Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, erklärte WELT, dass ein Sitzungsausschluss ein „schwerwiegender Eingriff in die Abgeordnetenrechte“ sei. Dieser lasse sich nur dann rechtfertigen, wenn „Güter von Verfassungsrang“ geschützt würden. „Hier kann ich aber jedenfalls nicht erkennen, wie durch das Tragen einer Baskenmütze ein Gut von Verfassungsrang verletzt wird. Ich halte die Entscheidung daher für offensichtlich verfassungswidrig.“ Eine Präzisierung der Hausordnung könne das Problem nicht lösen, sagte Schönberger weiter. „Denn es steht dem Bundestag nicht frei, Kleidungsvorschriften zu machen. Auch die freie Wahl der Kleidung gehört grundsätzlich zur freien Mandatsausübung. Hier können nur äußerste Grenzen gesetzt werden, die die Abgeordnetenrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren.“
BSW nimmt Gesprächsangebot der AfD an, alle anderen lehnen ab
Das BSW Gespräche will mit der AfD über eine mögliche Zusammenarbeit führen. Der Landesvorstand beschloss einstimmig, das Angebot der AfD anzunehmen. Ein Sprecher sagte, bei dem Treffen werde es um die Themen Energieversorgung, Bildung und Read more