Es ist eines der spektakulärsten Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden: Seit November 2025 verhandeln die Dresdner Richter gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer linksextremen kriminellen Vereinigung. Nun hat das Verfahren eine dramatische Wendung erfahren. Nach Informationen von MDR INVESTIGATIV ist der Angeklagte Henry A. in der Nacht zum Samstag verstorben. Das bestätigte sein Anwalt Felix Isensee dem MDR auf Nachfrage. Vorangegangen waren mehrere Suizidversuche des 38-Jährigen aus Leipzig. Im September war das Verfahren gegen ihn daher abgetrennt worden. Bereits damals hatten die Verteidiger von Henry A. schwere Vorwürfe gegen den Staatsschutzsenat und insbesondere dessen Vorsitzenden Richter erhoben. Sie warfen dem Gericht vor, trotz des psychischen Zustands ihres Mandanten auf dessen Teilnahme an der Hauptverhandlung bestanden und dabei seine Gesundheit gefährdet zu haben. Anfang September war öffentlich geworden, wie dramatisch sich die Situation des Angeklagten bereits Wochen zuvor zugespitzt hatte. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Oberlandesgericht hatten dessen Verteidiger eine gemeinsame Erklärung verlesen. Demnach habe Henry A. am 15. August einen weiteren Suizidversuch unternommen. Seitdem habe er im Koma gelegen. Schon zuvor soll es zu zwei weiteren Suizidversuchen gekommen sein. Nach Angaben seiner Verteidigung war Henry A. deshalb Anfang August zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit auf Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig in einer psychiatrischen Klinik zwangsuntergebracht worden. Trotzdem wurde zunächst weiter verhandelt – mit Henry A. Seine Anwältinnen hatten daher bereits im August beantragt, das Verfahren gegen ihren Mandanten abzutrennen. Der Staatsschutzsenat vertagte die Entscheidung damals. Dabei lagen offenbar unterschiedliche medizinische Einschätzungen vor. Während ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Sachverständiger Henry A. für verhandlungsfähig hielt, hatte dessen behandelnder Arzt nach Darstellung der Verteidigung von einer Fahrt nach Dresden abgeraten. Um den Angeklagten gesundheitlich zu stabilisieren, sei zunächst eine Unterbrechung der Verhandlung erforderlich gewesen. Auf Grundlage der Beratung durch einen Gutachter hatte der Vorsitzende Richter entschieden, dass Henry A. könne auch während seiner psychiatrischen Unterbringung zur Hauptverhandlung nach Dresden gebracht werden könne, in Begleitung von Justizpersonal oder Polizeibeamten. Mitte August war der Angeklagte daraufhin vom Landeskriminalamt ohne zusätzliche medizinische Begleitung aus Leipzig nach Dresden gefahren worden. Nach Darstellung seiner Anwältin hatte das Gericht für den Fall, dass Henry A. nicht freiwillig mitkommen würde, auch eine zwangsweise Vorführung in Aussicht gestellt.
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