Der Kulturstaatsminister hat drei linke Buchhandlungen vom Preis ausgeschlossen, mit Berufung auf den Verfassungsschutz. Doch was genau gegen die Läden vorliegt, hat er Recherchen zufolge nicht erfragt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drei von einer Jury ausgewählte Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen und damit viel Kritik auf sich gezogen. Begründet hat er diese Entscheidung damit, dass „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gegen die linken Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen vorliegen würden. Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) zufolge ist der genaue Inhalt dieser Erkenntnisse Weimer allerdings nicht bekannt. Im Rahmen des sogenannten „Haber-Verfahren“ hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beim Verfassungsschutz die Auskunft über die drei Buchhandlungen erhalten. Das Verfahren ist eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Sprecher des BKM hat der F.A.Z. nun bestätigt, dass die Behörde die im Haber-Verfahren vorgesehene Möglichkeit der Nachfrage beim Verfassungsschutz zwecks Präzisierung der Auskunft nicht genutzt habe. Zuvor hatte sich Weimer gegen Kritik an seiner Entscheidung gewehrt. „Extremismus ist in Zeiten hoher Polarisierung zu bekämpfen – nicht zu fördern“, sagte der Politiker der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, die über jeden Zweifel erhaben sind.“ Was genau den drei Buchläden vorgeworfen wird, wollten Weimer und seine Behörde auf Nachfrage nicht preisgeben
vi tagesspiegel: Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis: Weimer unterließ offenbar Nachfrage beim Verfassungsschutz