Nach fast 400 Kommentaren zu einer Veranstaltung des Bundeskanzlers im vergangenen Oktober prüfte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Anspielung auf die berühmte Kinderbuchfigur. Es handele sich um erlaubte Machtkritik. Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als “Pinocchio” hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Es handele sich bei dem Post “um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik”, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden. Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz “Pinocchio kommt nach HN”. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.
via lto: Staatsanwaltschaft sieht “Pinocchio” als zulässige Kritik an Merz
0 Comments