Ein langjähriges CV-Mitglied berichtet von einer schleichenden Bewegung an den rechten Rand. Sie haben diesen Monat 1 von 7 Gratis-Artikeln gelesen. Mit einem Abo können Sie lesen, so viel Sie möchten! Die Kölner Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia hält trotz massiver Kritik an einem AfD-Mitglied des Deutschen Bundestages fest. Der Kölner Rechtsanwalt und Politiker Jochen Haug ist 2017 für die AfD in den Bundestag eingezogen. Seit 2019 hat er die Funktion des Beisitzers im AfD-Bundesvorstand, bereits seit 2015 ist er als stellvertretender Vorsitzender der AfD Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Gleichzeitig ist Haug Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia zu Köln und gehört zu den sogenannten „Alten Herren“. Die K.D.St.V. Rheno-Baltia ist Mitglied im Cartellverband der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen (CV). Der CV ist inzwischen der einzige größere katholische Verband, der sich nicht als Gesamtverband von der AfD abgrenzt. Auch im CV soll es bereits Vorstöße für eine Unvereinbarkeitserklärung mit der AfD gegeben haben – doch sind alle bislang gescheitert. Kölner Rheno-Baltia schweigt – Cartellverband umschifft Fragen zur AfD Die Rheno-Baltia ließ eine Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ unbeantwortet. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Jochen Haug wollte sich bislang nicht zu seiner Mitgliedschaft in der Verbindung äußern. Der CV hingegen bekannte sich in einer Antwort zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur parlamentarischen Demokratie. Fragen zur AfD ließ der Verband jedoch offen. (…) In der Verbindung ist auch der Vorsitzende des CV, Claus-Michael Lommer, Mitglied. Lommer soll sich dahingehend geäußert haben, dass es rechtlich nicht möglich sei, sich von Jochen Haug aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft zu trennen, wurde unserer Zeitung berichtet. Der Vorsitzende ging auf Nachfrage nicht darauf ein. Studentenverbindung könnte AfD-Mitglieder ausschließen Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Vereine durchaus ein Mitglied aufgrund seiner Parteizugehörigkeit auszuschließen: Der Ausschluss aufgrund einer Parteizugehörigkeit sei zulässig, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Februar 2023, mit dem eine Verfassungsbeschwerde eines langjährigen NPD-Mitglieds gegen seinen Ausschluss aus einem Fußballverein als unzulässig abgewiesen wurde.
via ksta: Trotz massiver Kritik Kölner Studentenverbindung hält an hohem AfD-Mann fest