In Ungarn sollen Teilnehmer:innen von Pride-Demonstrationen jetzt per Gesichtserkennung identifiziert und mit Bußgeldern bestraft werden. Bürgerrechtsorganisationen hatten vor einem solchen Szenario gewarnt, als die EU ihre laschen Regeln für biometrische Identifikation verabschiedete. Das ungarische Gesetz verletzt ihrer Meinung nach dennoch gleich mehrere EU-Gesetze. Ein neues Gesetz in Ungarn, das den Einsatz von Gesichtserkennung vorsieht, um Teilnehmer:innen auf Pride-Demonstrationen zu identifizieren, verstößt gegen geltende EU-Gesetze. Zu diesem Urteil kommen mehrere Expert:innen, die sich mit den Auswirkungen der Technologie auf Bürgerrechte beschäftigen. Vergangene Woche beschloss das ungarische Parlament im Schnelldurchlauf ein Gesetz, das Pride-Veranstaltungen verbietet. Die Polizei darf auch Gesichtserkennung einsetzen, um Teilnehmer:innen solcher Demonstrationen zu identifizieren und mit Geldstrafen zu belegen. Damit erreicht Viktor Orbáns Repression gegen queere und trans* Menschen in Ungarn einen neuen Höhepunkt. Die Empörung ließ nicht lange auf sich warten. Das Gesetz greift die Grundrechte von Minderheiten und die Versammlungsfreiheit an. Die EU-Kommission erklärte, sie beobachte die Lage genau und werde „nicht zögern, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen“. Für Expert:innen, die die Entstehung der europäischen KI-Verordnung verfolgt haben, kam das hingegen kaum überraschend. „Aus bürgerrechtlicher Sicht ist dies eine Katastrophe, wenn auch eine sehr vorhersehbare“, sagt Ella Jakubowska von European Digital Rights.

via netzpolitik: Pride-Verbot:  Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze

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