Laut Einvernahmeprotokoll der Verfassungsschützer hat der Fotograf des Bartfotos den Dienststellenleiter des Abgebildeten belastet. Nun wird gegen beide Männer ermittelt. Ein aufgeklebter Hitlerbart mit dazu passendem Scheitel auf dem Sommerfest, drei einschlägige Grüße bei der Weihnachtsfeier: Die Fotos von Partys des Welser Magistrats sorgten Ende 2024 für Verwunderung in ganz Österreich. Seitens des Bürgermeisters der Stadt Wels, Andreas Rabl (FPÖ), hieß es damals, man wisse nicht, wer einem Mitarbeiter des Magistrats den Bart aufgeklebt habe, fest stehe, dass der anwesende Dienststellenleiter der Sache ansichtig geworden sei und den Bart “schnell wieder heruntergerissen und ihn zurechtgewiesen” habe. Für Rabl war die Sache damals ein “alkoholbedingter Vorfall”. So auch für Magistratsdirektor Peter Franzmayr. Der temporäre Hitler-Darsteller bekam eine “Alkoholberatung”. Er hat in der Vergangenheit erfolglos bei Personalvertretungswahlen für die FPÖ kandidiert. Dem STANDARD wurde das Protokoll der Einvernahme des Fotografen des Bartfotos durch den Staatsschutz zugespielt. Auf dem Bild ist auch eine Hand zu sehen, die dem Bartträger die Haare zum Scheitel streift. Anders als Rabl und Franzmayr will der Fotograf sehr wohl wissen, wer den “Hitler-Mimen” so hergerichtet habe: Der Dienststellenleiter selbst habe dem Mitarbeiter den Bart aufgeklebt, so der Fotograf bei der Einvernahme. Der Dienststellenleiter streitet dies ab. Besagter Dienststellenleiter ist auch Obmann-Stellvertreter in einer lokalen FPÖ-Gruppe in Oberösterreich. Und er sorgte wenige Monate nach dem Sommerfest selbst für Empörung: Diesmal war es ein Foto der Weihnachtsfeier. Auf diesem sind der Dienststellenleiter und zwei Kollegen an einem Stehtisch zu sehen. Alle drei zeigen einschlägige Grüße. Er selbst zeigte das rassistische White-Power-Zeichen, ein weiterer Kollege den Kühnen-Gruß (“drei Bier”), und ein anderer streckte den rechten Arm stramm in die Höhe.

via standard: Hitlerbart-Affäre am Welser Magistrat: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Verbotsgesetz

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