Das News-Portal „Nius“ hatte die Diskussionen um Robert Habecks Massen-Strafanzeigen ausgelöst. Nun besteht ein Verdacht wegen verbotener Publikation von Gerichtsakten. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche des Portals „Nius“ des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt. Anlass ist die Publikation eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen der mutmaßlichen Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf“. Die Veröffentlichung bei „Nius“ könnte gegen eine Strafvorschrift verstoßen haben, wonach die Publikation von Akten aus laufenden Strafverfahren verboten ist. Der Durchsuchungsbeschluss ist weiterhin im Netz aufrufbar „Ein Anfangsverdacht wurde bejaht“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tagesspiegel. Auch sei eine Strafanzeige eingegangen. Eine Einlassung liege noch nicht vor, „rechtliches Gehör würde üblicherweise aber auch erst zum Abschluss der Ermittlungen gewährt, falls sich bis dahin der Anfangsverdacht erhärtet haben sollte“. (…) In dem „Nius“-Bericht vom November wurde der zweiseitige Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg offenbar vollständig abgebildet. Bericht und Beschluss sind weiterhin abrufbar. Nun droht deshalb Ärger für „Nius“. Laut Strafgesetzbuch könnte in der Publikation eine „Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353 d Strafgesetzbuch (StGB) liegen. Der Tatbestand untersagt, „amtliche Dokumente“ aus einem laufenden Strafverfahren „ganz oder in wesentlichen Teilen“ im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Es droht eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr.
via tagesspiegel: Dokument in „Schwachkopf“-Affäre veröffentlicht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Julian Reichelts „Nius“
