Der Staatsgerichtshof in Bückeburg will heute darüber entscheiden, ob die Landtagswahl von 2022 wiederholt werden muss. Es geht um eine angeblich unrechtmäßige AfD-Landesliste. “Wir sehen der Urteilsverkündung gelassen entgegen”, hatte AfD-Fraktionschef Klaus Wichmann nach der mündlichen Verhandlung des Staatsgerichtshofs im Oktober gesagt. Es habe “keine wahlrechtlich relevanten Unstimmigkeiten” gegeben. Der ehemalige FDP-Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe als Antragsteller monieren, dass die AfD aus ihrer Sicht gar nicht erst zur Landtagswahl hätte zugelassen werden dürfen. Die Liste der AfD wurde auf einer Delegiertenversammlung beschlossen. Die Satzung der Partei hat das zur damaligen Zeit aber nicht vorgesehen. Vielmehr hätten alle Mitglieder befragt werden müssen. “Das ist keine Petitesse”, sagt Genthe im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. “Die Wählerinnen und Wähler müssen in Niedersachsen neu entscheiden.” Es ist nicht der einzige Verstoß, den die beiden Liberalen sehen. Auch der Vorwurf um eine sogenannte “Kriegskasse” nähre den Verdacht, dass die Liste rechtswidrig sei. Konkret geht es um den Vorwurf, dass AfD-Politiker teilweise mehrere tausend Euro für einen aussichtsreichen Listenplatz bezahlt haben sollen.

via ndr: Staatsgerichtshof entscheidet heute zu Landtags-Neuwahl

Niedersächsisches Landesgericht Villa.jpg
Von Norbert SchnitzlerEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link