AfD-Vizeparteichef Stephan Brandner beleidigte die Journalistin Ann-Katrin Müller mehrfach als „Faschistin“. Außerdem forderte er andere auf, es ihm gleichzutun. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Gera hat wegen Beleidigung und Anstiftung zur Beleidigung ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Vizeparteichef Stephan Brandner eingeleitet. Das teilte die Behörde auf Anfrage des Nachrichtenportals „t-online“ mit. Hintergrund ist eine Strafanzeige der Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller gegen Brandner. „Das Ergebnis der Vorermittlungen hat den vorbezeichneten Verdacht ergeben, weswegen der vorbenannte Antrag zu stellen war“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Vorermittlungen seien beendet, das Ermittlungsverfahren am 18. Oktober eröffnet worden. Bereits am 10. Oktober hatte der Bundestag Brandners Immunität zur Durchführung eines Strafverfahrens aufgehoben. AfD-Vize Brandner bezeichnete Journalistin mehrfach als „Faschistin“ Brandner hatte Müller auf der Plattform X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Das Landgericht Berlin untersagte ihm das im Januar bereits mit einer einstweiligen Verfügung. Brandner aber löschte entsprechende Tweets nicht, wiederholte den Vorwurf außerdem und forderte auf X auch andere auf, es ihm gleichzutun. Das Landgericht Berlin verhängte deswegen drei Ordnungsgelder gegen ihn. 50.000 Euro soll Brandner nun insgesamt i
via focus: Bezeichnete Journalistin als „Faschistin“ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Vize Brandner
siehe auch: AfD-Politiker gegen Journalistin vor Gericht – “Das ist schon fast Trump-artig”. AfD-Vizechef Stephan Brandner warf einer Journalistin wiederholt vor, “Faschistin” zu sein. 50.000 Euro soll Brandner dafür bereits zahlen, jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Was treibt ihn an? Es ist eine Seltenheit: Stephan Brandner schweigt. Der AfD-Abgeordnete will zu dem Rechtsstreit, in dem er sich derzeit befindet, lieber keine Auskunft geben. Sein Anwalt dürfte ihm zur Zurückhaltung geraten haben – und auch der reagiert auf Anfrage von t-online nicht. Das dürfte einen guten Grund haben: Es sieht nicht gut aus für Brandner. (…) Seit einigen Monaten aber pflegt Brandner den Gestus des unbelehrbaren Querulanten auch in einem Rechtsstreit gegen die “Spiegel”-Journalistin Ann-Katrin Müller. Obwohl ein Gericht bereits deutlich gegen ihn entschieden hat, will er sich auch hier nicht beugen. Mit gravierenden Folgen: 50.000 Euro Ordnungsgeld soll Brandner bereits in die Staatskasse zahlen. Mitte Oktober wurde im Bundestag außerdem seine Immunität aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gera teilte t-online auf Nachfrage mit: Die Vorermittlungen seien abgeschlossen, am 18. Oktober habe die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Brandner eingeleitet – wegen Beleidigung und Anstiftung zur Beleidigung. Kopfschüttelnd blicken viele von Brandners Parteikollegen auf die enorme Summe, die er zahlen müsste, unterläge er endgültig vor Gericht. Brandner habe sich “verrannt”, so drücken es viele AfD-Funktionäre unter der Hand aus. Wenig Verständnis haben sie dafür, wie das ausgerechnet einem Juristen passieren kann. (…) Das Berliner Landgericht will das unterbinden, es entschied bereits im Januar gegen Brandner und erließ eine einstweilige Verfügung. Der AfD-Funktionär soll Müller nicht mehr “Faschistin” nennen dürfen und Tweets mit diesem Inhalt löschen. Ein eindeutiges Signal der Justiz. Eigentlich. Der Jurist Brandner aber löschte betreffende Tweets nicht. Zudem legte er selbst nach. Bereits zuvor hatte er andere auf X dazu aufgefordert, es ihm gleichzutun: “Was ich nicht darf, dürfen vielleicht andere”, schrieb er. Und kurz darauf: “Wer es schafft, meine Auffassung rechtssicher und -kräftig zu teilen, der wird großzügig belohnt.” Es folgten Aberdutzende Tweets anderer Accounts an und über Müller, die sie als “Faschistin” bezeichneten. Das Gericht erteilte Ordnungsgelder, deren Höhe mit jedem erneuten Verstoß von Brandner rasch in die Höhe schnellten: von 5.000 Euro zunächst auf 15.000, dann auf 30.000 Euro. Nichts hätte Brandner zahlen müssen, hätte er sich der Entscheidung des Gerichts gebeugt. Inzwischen beläuft sich die Summe seiner Ordnungsgelder mit insgesamt 50.000 Euro auf mehr, als viele Deutsche in einem ganzen Jahr verdienen.