Italiens Pläne für Flüchtlingslager in Albanien werden in der EU aufmerksam verfolgt. Jetzt geht es vor den Europäischen Gerichtshof. Ein Gericht in Bologna zieht einen Vergleich mit Nazi-Deutschland. Die Pläne der italienischen Rechtsaußen-Regierung zur Unterbringung von Mittelmeer-Flüchtlingen außerhalb der Europäischen Union werden nun auch zu einem Fall für die europäische Justiz. Auf Antrag eines Gerichts in Bologna soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen neuen Erlass prüfen, mit dem die rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit Hilfe der asylrechtlichen Einstufung von “sicheren Herkunftsländern” ihr Vorhaben retten will. In seiner Begründung verwies das norditalienische Gericht unter anderem auch darauf, dass alle gesellschaftlichen Gruppen, auch Homosexuelle, in einem als “sicher” eingestuften Herkunftsland sicher sein müssten. Konkret zitierte das Gericht in Bologna eine EuGH-Entscheidung, wonach ein Land nur dann als sicher eingestuft werden kann, wenn tatsächlich alle gesellschaftlichen Gruppen im gesamten Land sicher sind. Zur Erläuterung zogen die Richterinnen einen Vergleich mit Nazi-Deutschland: “Deutschland unter dem Naziregime war für die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein äußerst sicheres Land: Abgesehen von Juden, Homosexuellen, politischen Gegnern, Menschen mit Roma-Volkszugehörigkeit und anderen Minderheitengruppen konnten sich mehr als 60 Millionen Deutsche eines beneidenswerten Zustands der Sicherheit erfreuen.” Melonis erster Versuch, über die Asylanträge von Migrantinnen in einem Lager in Albanien entscheiden zu lassen, war an der italienischen Justiz gescheitert. Die beiden erst kürzlich eröffneten Lager stehen jetzt wieder leer.
