Die Immunität von Stephan Brandner wurde aufgehoben, der Weg ist damit frei für ein Strafverfahren gegen den AfD-Politiker. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einer Journalistin, die er als “Faschistin” bezeichnete. Der Bundestag hat am Donnerstagabend “zur Durchführung eines Strafverfahrens” die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Im Parlament stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU sowie die Gruppen von Linke und “Bündnis Sahra Wagenknecht” (BSW) für die Aufhebung von Brandners Immunität. Die AfD-Fraktion enthielt sich, ein fraktionsloser Abgeordneter stimmte gegen den Antrag. Brandner ist selbst Jurist, in der AfD-Fraktion stellvertretender Leiter des “Arbeitskreises Rechts” und Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer. Der 58-Jährige ist zudem stellvertretender Sprecher des AfD-Bundesvorstands. Grund für die Aufhebung seiner Immunität ist nach Informationen von t-online ein Rechtsstreit, den Brandner mit der Redakteurin Ann-Katrin Müller vom Nachrichtenmagazin “Spiegel” führt. Brandner hatte sie auf der Plattform X zunächst “Faschistin”, später auch “Oberfaschistin” und “Spiegel-Faschistin” genannt. Die Redakteurin, die beim “Spiegel” für die Berichterstattung über die AfD zuständig ist, geht seither gegen Brandner vor – mit Erfolg.
via t-online: Er beschimpfte Journalistin Immunität von AfD-Politiker Brandner aufgehoben
siehe auch: Bundestag hebt Immunität des Abgeordneten Brandner auf Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen Die Linke und BSW bei Enthaltung der AfD-Fraktion und gegen die Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/13290) zugestimmt.