Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes wird die Bundesnetzagentur verspätet zur zentralen Plattformaufsicht für Deutschland. Bußgelder sind möglich. Das im März vom Bundestag beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit an diesem Dienstag in Kraft. Zum Koordinator für Digitale Dienste (KDD) hat das Parlament eine neue unabhängige Stelle bei der Bundesnetzagentur bestimmt, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie soll als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland dienen. Als Digital Services Coordinator (DSC) überwacht die Regulierungsbehörde so vor allem, dass Online-Dienste den Digital Services Act (DSA) der EU einhalten. Bei systematischen Verstößen gegen die Regeln kann sie Zwangs- und Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes der Firmen verhängen. Der DSA selbst gibt einen EU-weiten Rahmen für den Kampf gegen illegale Inhalte im Netz wie Hass, Hetze und Desinformation im Netz vor. Die Verordnung setzt zudem einheitliche Standards für den Schutz von Verbrauchern vor illegalen Produkten auf Online-Plattformen. Betroffen sind etwa soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X, Suchmaschinen wie Google, App-Stores, Buchungsportale, Jobbörsen und Cloud-Dienste. Der DSA verpflichtet die Anbieter, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und ein nachvollziehbares Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen. (…) Der KDD prüft und entscheidet dabei nicht selbst, ob Inhalte illegal sind. Dafür sind weiterhin andere einschlägige Behörden und Gerichte zuständig. Unterstützen sollen den DSC die Landesmedienanstalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Zudem arbeitet der KDD mit Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammen. Bürgerrechtler befürchten, dass es zu einer “Datenflut” an die Zentrale Meldestelle beim BKA kommt.
via heise.de: Kampf gegen illegale Inhalte: Bundesnetzagentur nimmt jetzt Beschwerden entgegen