Das „Königreich Deutschland“ gibt eine Kung-Fu-Schule in Düsseldorf als Hauptsitz und Aufsichtsbehörde an. Dagegen geht die Verbraucherzentrale nun vor – und klagt vor dem Oberlandesgericht. „Hauptsitz: Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, Königreich Deutschland. Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland.“ So steht es im Impressum einer Kampfsportschule in Düsseldorf. Das Studio in der Stadtmitte wirbt offen damit, ein Betrieb im sogenannten „Königreich Deutschland“ zu sein. Wer die Räume betritt, gehöre dem Reich temporär an und habe dessen Verfassung und Gesetze „vorrangig zu wählen“. Gegen diese Aussagen geht die Verbraucherzentrale Hessen nun vor. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf wollen die Verbraucherschützer eine Unterlassung erwirken. (…) Dass sich der Inhaber der Kampfsportschule der Bundesrepublik Deutschland nicht zugehörig fühlt, sei legitim, so der Senat des Oberlandesgerichts. Diese Meinung dürfe er äußern. Problematisch sei aber die Angabe der falschen Aufsichtsbehörde im Impressum. Und auch die Behauptung, dass in den Räumen ein anderes Recht gelte, sei nicht zulässig. Ein Ausschluss vom bundesdeutschen Recht sei nicht möglich.

via rp online: Prozess vor dem Oberlandesgericht Klage gegen Düsseldorfer Kampfsportschule im „Königreich Deutschland“ Düsseldorf


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