Nach einem Angriff im Zug ist der Täter in U-Haft. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft geht nun nicht mehr von gefährlicher Körperverletzung aus. Nach dem Schraubenzieher-Angriff auf einen Senegalesen in einem Zug nach Osnabrück hat die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung der Tat geändert. Sie ermittelt jetzt wegen versuchter Tötung, nicht mehr wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittler kamen zu der schwerwiegenderen Bewertung, nachdem sie Videos von der Tat gesichtet hatten, wie die taz auf Nachfrage erfuhr. Das war auch der Grund, warum der Angreifer zwei Tage nach der Tat doch noch in Untersuchungshaft kam. (…) Der erste Satz der Polizeimeldung klang, als seien zwei Menschen in Streit geraten: „Nach vorherigen verbalen Provokationen kam es am Dienstagabend gegen 21:40 Uhr zu einer körperlichen Ausein­andersetzung von zwei Fahrgästen in einem Zug zwischen Bersenbrück und Bramsche.“ Dass ein 31-jähriger Schwede einem 29-jährigen Senegalesen „unter anderem schwere Verletzungen mit einem Schraubenzieher zufügte“, stand dort auch. Und: Zeugen hätten weitere Angriffe verhindert, bis der Zug in Bramsche halten konnte. Was Moussa L. der dort wartenden Polizei sagte, ist das, was ihn seither beschäftigt: „Wenn ich mich nicht so gut verteidigen könnte, wäre ich jetzt tot.“ Er hat mal Kampfsport gemacht, lange her, noch im Senegal. Aber wichtiger sei, dass er insgesamt trainiert ist, fit und ­reaktionsschnell. Er ist sicher: Jemand mit weniger guten Voraussetzungen hätte keine Chance gegen den Mann gehabt, der mit dem Schraubenzieher auf ihn losging. Täter ritzte Nazi-Symbole „Verbale Provokationen“, ja die gab es. Der taz hatte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, vergangenen Freitag gesagt, der Angreifer habe erst Hakenkreuze und SS-Runen in die Rückenlehnen einiger Sitze geritzt und dann den 29-Jährigen beschimpft, er solle zurück in sein Land gehen. (…) Dass das Videomaterial aus der Überwachungskamera ausgewertet wird, habe der für den Staatsschutz zuständige Dezernent veranlasst. „Danach stellte sich der Überfall sehr brutal da“, so Retemeyer. „Wir haben uns deshalb entschlossen, ihn nunmehr nach Vorliegen der Aktenlage als versuchtes Tötungsdelikt einzuordnen.“ Teil einer „extremen“ Szene Dass dies anfangs anders bewertet wurde, erklärt er damit, dass die Lage „unmittelbar nach der Tat relativ unübersichtlich gewesen“ sei. Moussa L. merkte das daran, dass er und der Täter zunächst beide am Bahnhof auf dem Boden liegen mussten, wie er berichtet. „Die Polizei wusste nicht genau, wer ist der Täter und wer ist das Opfer. Aber der Zeuge hat gleich gesagt, wer der Täter ist, dann hab ich meine Erste Hilfe bekommen“, sagt er. Auf die Frage, ob der Täter in eine rechtsextreme Szene eingebunden sei, ließ der Oberstaatsanwalt wissen: „Wahrscheinlich ist er seit Längerem in eine extreme Szene verwickelt, deren genaue Typisierung ich aus Gründen der laufenden Ermittlungen nicht mitteilen kann.“

via taz: Nach Schraubenzieher-Attacke :Ermittler sehen Tötungsvorsatz


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