Maximilian Krah machte zuletzt mit rassistischen Äußerungen von sich reden. Ausgerechnet er soll nun die AfD beim Verfahren gegen den Verfassungsschutz vertreten. Im Verfahren der AfD gegen den Bundesverfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, das am Donnerstag nach längerer Pause wieder beginnt, wird die Partei fortan von Maximilian Krah vertreten. Der umstrittene Spitzenkandidat für die Europawahl soll gemeinsam mit AfD-Vizechef Peter Boehringer anstelle des erkrankten Roman Reusch die Parteiseite am Donnerstag und Freitag, womöglich auch darüber hinaus repräsentieren. Das erfuhr ZEIT ONLINE aus Parteikreisen. Das OVG Münster bestätigte die Information auf Anfrage. Wie aus der AfD zu hören ist, hat Krah von der Partei eine ganz konkrete Aufgabe erhalten. Er soll mögliche Fragen des Gerichts und der Gegenseite zum Volksbegriff der AfD beantworten. Einer der beherrschenden Punkte in dem Verwaltungsgerichtsverfahren ist, dass der Verfassungsschutz der Partei vorhält, einen “völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff” zu vertreten, der die Menschenwürde verletze und daher durch das Grundgesetz nicht gedeckt sei.

via zeit: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären