Am 1. September will Björn Höcke als Spitzenkandidat der thüringischen AfD in die Landtagswahl gehen. Doch vorher muss er vor Gericht. Ihm wird die Verwendung von NS-Kennzeichen vorgeworfen – nun in einem zweiten Fall.Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke erhoben. Ihm werde das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation nach Paragraf 86 sowie 86a des Strafgesetzbuches zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.Höcke soll demnach am 12. Dezember 2023 die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP “Alles für Deutschland!” bei einer Veranstaltung der AfD in Gera erneut verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.Höcke sprach den Angaben zufolge als Redner den ersten Teil der Losung “Alles für” selbst aus. Er habe das Publikum durch Gesten animiert, danach “Deutschland” zu rufen. Dies sei im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen, hieß es.Zudem sei Höcke bekannt gewesen, dass wegen der gleichen Äußerung bereits ein Strafverfahren vor dem Landgericht Halle (Saale) gegen ihn eröffnet worden sei. Der AfD-Politiker muss sich dort ab Mitte April in einem Strafprozess verantworten, weil er dieselbe SA-Losung bereits im Mai 2021 bei einer AfD-Kundgebung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet haben soll.
via tagesschau: Weitere Anklage gegen Höcke erhoben