Der Landeswahlausschuss Brandenburg hat entschieden, dass der rechtsextreme Dritte Weg als Partei zur Kommunalwahl antreten darf. Der Ausschuss erläutert, warum er so entschieden hat. Die rechtsextreme Partei Der dritte Weg darf in Brandenburg zur Kommunalwahl am 9. Juni antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag in Potsdam entschieden, wie Vize-Landeswahlleiter Thomas Nobbe mitteilte. Die Parteieigenschaft sei gegeben. Der Dritte Weg vertritt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Brandenburg ein „klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild“. Der Landeswahlausschuss nahm für seine Entscheidung nicht unter die Lupe, ob Der Dritte Weg verfassungskonform ist und bewertete das Parteiprogramm nicht. „Weder der Landeswahlausschuss noch der Landeswahlleiter sind hierzu – mangels einer gesetzlichen Grundlage – befugt“, sagte Nobbe. Der Ausschuss legte als Kriterien für die Anerkennung als Partei vielmehr Struktur und Dichte der Organisation, Mitgliederzahlen und das öffentliche Auftreten zugrunde – unter dem Gesichtspunkt einer ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung.

via tagesspiegel: Kommunalwahl in Brandenburg: Rechtsextremer Dritter Weg darf als Partei antreten