Der AfD-Fraktion im Bundestag stehen drei Ausschussvorsitze zu, die Kandidaten fielen aber bei der Wahl durch. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht dazu Klagen der AfD. Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion Noch nie in der Geschichte des Bundestages hatte es das gegeben: In der vergangenen Legislaturperiode, im November 2019, wurde der Vorsitzende des Rechtsausschusses von der AfD, Stephan Brandner, abgewählt. “Das ist ein einmaliger Vorgang”, kommentierte damals Marco Buschmann (FDP), heute Bundesjustizminister, die Abwahl des AfD-Mannes. Aber dem seien auch “einmalige Entgleisungen” vorausgegangen.Und die Entgleisungen, die Buschmann meint, waren in der Tat deutlich. Nach dem antisemitischen Terroranschlag von Halle hatte Brandner einen Tweet geteilt. In diesem wurde beklagt, dass Politiker nach dem Anschlag von Halle mit Kerzen in Moscheen und Synagogen “rumlungerten”, die Opfer des Anschlags letztlich aber doch Deutsche gewesen seien. “Er hat mit unsäglichen Tweets gegen Minderheiten gehetzt.” So beurteilt Johannes Fechner (SPD) die Äußerungen von Brandner. Brandner hatte sich für seinen Retweet zu Halle zwar später entschuldigt, blieb jedoch mit ähnlichen Aussagen in den Schlagzeilen. So bezeichnete er das Bundesverdienstkreuz für den AfD-kritischen Sänger Udo Lindenberg als “Judaslohn”. Ebenfalls eine Aussage, die von vielen als antisemitisch eingestuft wurde.Über den Rechtsausschuss des Bundestages hinaus löste das Auftreten von Brandner Empörung aus. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßten daher die Abwahl des AfD-Mannes vom wichtigen Posten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses.

via tagesschau: Verhandlung in Karlsruhe Die AfD klagt auf Ausschussvorsitze im Bundestag