Neue Details zum entsetzlichen Mord an einer 18-jährigen Gymnasiastin: Offenbar waren sowohl Schule als auch Polizei über die Gefahr im Bilde. Es gab Kontaktverbote und Gefährderansprachen. Der 18-Jährige, der eine gleichaltrige Schülerin in St. Leon-Rot bei Heidelberg getötet haben soll, sollte seinem Opfer nach einer Intervention der Schule eigentlich nicht mehr über den Weg laufen. Die Schule habe sich nach einer Anzeige der Schülerin wegen Körperverletzung im vergangenen Jahr mit der Polizei abgestimmt, teilte der Kommunikationsexperte Dirk Metz am Freitag im Rathaus der Gemeinde mit. Es seien nach sorgfältiger Abwägung Vereinbarungen getroffen worden, dass die beiden Personen sich „möglichst nicht begegnen“, sagte Metz. (…) Der 18-Jährige war nicht nur der Schule, sondern auch der Polizei bekannt. Im November 2023 hatte die Schülerin Anzeige wegen Körperverletzung gegen den 18-Jährigen erstattet. Das geht aus Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft hervor. Wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 hätten die Beamten zudem sogenannte Gefährderansprachen gehalten. Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot gab es nicht. Nach bisherigen Erkenntnissen waren das Opfer und der mutmaßliche Täter im Jahr 2023 zeitweilig liiert. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Beziehung jedoch bereits beendet gewesen (…) Der 18 Jahre alte Deutsche desselben Gymnasiums in St. Leon-Rot steht unter Verdacht, das gleichaltrige Opfer am Donnerstag mit einem Messer in der Schule umgebracht zu haben.
via tagesspiegel: Mord am Gymnasium St. Leon-Rot: Schule wollte Kontakt zwischen 18-Jährigem und Opfer unterbinden