Deutschlands offizieller Jugendschutzfilter verhindert mitunter, dass Webseiten mit Aufklärungsinhalten aufgerufen werden können. Das betrifft auch Angebote von öffentlichen Stellen, wie Recherchen von BR Data und netzpolitik.org zeigen. “Diese Webseite kannst du leider nicht ansehen. Das empfohlene Mindestalter für diese Seite ist 18 Jahre.” Wer bis vor Kurzem die Webseite meincomingout.de aufgerufen wollte, wurde mitunter von dieser Meldung aufgehalten. Der Grund: Ein aktivierter Jugendschutzfilter von JusProg, der Webseiten je nach Alter für Kinder und Jugendliche blockiert. Dabei ist meincomingout.de ein Angebot der Deutschen Aidshilfe. Menschen erzählen dort ihre persönlichen Geschichten, es geht um trans Personen, Schwule und Lesben, Zukunftssorgen und Mut zum Outing. Die Seite der Aidshilfe ist keine Ausnahme. Eine Recherche von BR Data und netzpolitik.org zeigt, dass JusProg in mindestens 70 Fällen öffentlich finanzierte oder gemeinnützige Informationsangebote als ungeeignet für Kinder und Jugendliche eingestuft hat, selbst wenn sie sich gezielt an junge Menschen richten.Für die Recherche erstellten BR und Netzpolitik.org eine Stichprobe aus mehr als 150 Suchanfragen bei Google zu sensiblen Themen, wie Minderjährige sie stellen könnten. Zum Beispiel: “Kondom benutzen”, “Bulimie Hilfe” oder “Coming Out Tipps”. Die Journalistinnen und Journalisten haben einige der betroffenen Webseitenbetreiber angefragt: Keiner wusste, dass er von dem Jugendschutzprogramm blockiert wird. (…) Technisch sei es eine besondere Herausforderung, insbesondere bei Themenfeldern wie Aufklärung und manchen Gesundheitsthemen, Webseiten automatisiert richtig zu altersklassifizieren, da diese notwendigerweise Worte und Wortkombinationen enthielten, wie sie auch auf problematischen Webseiten vorkommen, teilt der Vorsitzende Stefan Schellenberg auf Anfrage mit. Deshalb würden Webseiten auch händisch geprüft. Er verweist auf “Millionen richtig klassifizierter Webseiten”, darunter Hunderte “aus sensiblen Themenbereichen”.
via tagesschau: Jugendschutzfilter Aufklärungsseiten für Jugendliche nicht erreichbar
