Die rechte Regierung von Giorgia Meloni arbeitet sich an ihren erklärten Feinden ab und nimmt nun Gewerkschaften ins Visier Die beiden großen nationalen Gewerkschaften CGIL und UIL haben einen Generalstreik ausgerufen, um gegen die Regierungspolitik zu protestieren. Um die Auswirkungen für die Bevölkerung erträglicher zu machen, teilten sie ihn auf mehrere Tage und Regionen des Landes auf. Am vergangenen Freitag war Mittelitalien an der Reihe: Acht Stunden Streik in allen öffentlichen Bereichen. Doch Matteo Salvini, Minister für Transport und Infrastrukturen, passte das gar nicht. Erst beschimpfte er die Gewerkschaften und ihre Funktionäre: »Die wollen doch nur ein verlängertes Wochenende. Die werden doch alle von den Oppositionsparteien instrumentalisiert.« Dann setzte der Lega-Mann alle Hebel in Bewegung, um den Streik in seinem Kompetenzbereich zu unterbinden. Salvini wandte sich an die nationale Streikkommission, deren Mitglieder alle von der Regierung ernannt sind. Nachdem diese die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes angezweifelt hatte, verbot er den Ausstand im Transportbereich beziehungsweise verkürzte er ihn von acht auf vier Stunden. Die Begründung: »So ein Streik ist in diesen Tagen nicht angemessen, da er den Tourismus gefährdet.« So schrieb er in einem Brief an die Gewerkschaften. Und weiter: »Da er von so großen Gewerkschaften einberufen wurde, ist anzunehmen, dass sich viele Menschen daran beteiligen werden, was den Verkehr in ganz Italien lahmlegen würde.« Zugleich zweifelte er an, dass man den Ausstand als »Generalstreik« bezeichnen könne, da es auch Gewerkschaften gebe, die nicht damit einverstanden sind. Am Donnerstag hatten die Generalsekretäre Maurizio Landini (CGIL) und Pierpaolo Bombardieri (UIL) erklärt, man werde dieses Streikverbot erst einmal akzeptieren, um die Beschäftigten zu schützen, denen im Falle eines Zuwiderhandelns Geldstrafen von bis zu 1000 Euro und eventuell sogar Gefängnis drohen. Gleichzeitig wollte man das Verbot juristisch anfechten.

via nd: Italiens Regierung startet Angriffe auf Streikrecht