Wegen Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und mehreren teils schweren Straftaten müssen sich seit Ende August vier Mitglieder der Neonazi-Gruppe „Knockout 51“ vor dem vor dem Thüringer Oberlandesgericht verantworten. Dabei stehen nun Verbindungen der Angeklagten in den Polizeiapparat im Raum. Bis Anfang des vergangenen Jahres waren Leon R., Maximilian A., Eric K. und Bastian A. als prominente Gesichter der Gruppierung „Knockout 51“ in Eisenach und überregional aktiv. Nach einem Aufmarsch Anfang Februar 2022 setzten die jetzt Angeklagten zwar ihre Aktivitäten fort, aus der Öffentlichkeit aber zogen sie sich weitestgehend zurück. Der Grund waren Informationen der Polizei, die ihnen durchgereicht worden waren. In der Anklageschrift, die ENDSTATION RECHTS. vorliegt, lässt sich nachlesen, dass die Angeklagten glaubten, die Polizei sei eher auf ihrer Seite. Diese Einschätzung beruht offenbar darauf, dass ein Beamter der Polizeiinspektion Eisenach die führenden Mitglieder von „Knockout 51“ laut deren Aussage vor Festnahmen bei den Aufmärschen gewarnt hatte. „Knockout 51“-Mitglied als Polizeianwärter Der Beamte, ein „Kumpel auf der Polizei” sei „einer von ihnen“ und „teile ihre Meinung“, sagte der heute 23-jährige Erik K. im Februar 2022 am Telefon. Die Befürchtung der Angeklagten, dass gegen die Gruppierung ermittelt werde, waren nicht unbegründet, denn schon im April 2022 klickten für sie die Handschellen. Die Thüringer Polizeibehörden allerdings waren in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen „Knockout 51“ nicht eingebunden. Im Thüringer Untersuchungsausschuss “Politische Gewalt“ ist gar die Rede von einem „faktischen Ausschluss der Thüringer Polizei aus diesem Verfahren“. Für die Thüringer Landtagsabgeordnete der Linken, Katharina König-Preuß, Anlass für eine Anfrage an Innenminister Georg Maier. Sie fragt, ob Thüringer Polizeibeamt*innen Informationen an „Knockout 51“ weitergegeben haben und weist darauf hin, dass mindestens ein Mitglied der Gruppierung Polizeianwärter in der Thüringer Polizei gewesen sei. Antworten aber bleiben aus. Zur Begründung verweist Staatssekretärin Katharina Schenk im Plenum auf „Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes“, die der Erteilung von Auskünften entgegenstünden.

via endstation rechts: “KNOCKOUT 51” Thüringer Neonazis: Kumpel bei der Polizei?