Wer darf kommunale Räume nutzen, um dort Veranstaltungen abzuhalten? In Michendorf gilt das nicht für Organisationen, die sich “gegen die demokratische Grundordnung richten”. Die AfD gehört laut Gemeindebeschluss dazu. Die Wellen schlagen hoch in Michendorf im Kreis Potsdam-Mittelmark. So hoch, dass am Montagabend mehr als hundert Menschen gegen einen Beschluss der Gemeindevertreter vor dem Gemeindezentrum demonstrierten, während sich auf der anderen Seite rund dreißig Demonstranten versammelt hatten, um auszudrücken, dass sie die Entscheidung unterstützen. Der Beschluss, um den es geht, datiert vom 25. September. Er liegt dem rbb vor. “Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf lehnt jegliches Handeln ab, das sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, verfassungsfeindlich, extremistisch, nationalistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch und/ oder rassistisch ist”, steht dort. “Dies gilt insbesondere, wenn hierfür öffentlich zugängliche Räume der Gemeinde genutzt werden.” Und weiter: “Michendorf steht für Freiheit, Demokratie und die Einheit Europas.” Brandenburger Verfassungsschutz AfD-Jugend als rechtsextremistisch eingestuft Keine kommunalen Räume mehr bekommen sollen demnach Organisationen oder Personen, die als “gesichert extremistisch” betrachtet werden oder als “Verdachtsfall”. Letzteres ist bei der AfD Brandenburg der Fall. Seit 2020 stuft der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.

via rbb: Gemeindebeschluss Michendorf verbietet AfD Nutzung von Veranstaltungsräumen