#ATTACKE AUF JOURNALISTEN – Neonazi #SvenLiebich erneut zu #Haftstrafe verurteilt – #LockHimUp

Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Sven Liebich und drei weitere Angeklagte nach einem Angriff auf einen Fotografen bei einer „Querdenken“-Versammlung in Leipzig im Jahr 2020. Damals hatten Rechte Polizeiketten durchbrochen, Journalist*innen und Polizeikräfte angegriffen. Nur ein paar Minuten dauerte die Anklageverlesung in Saal 100 des Amtsgerichts Leipzig am ersten Tag des Prozesses gegen Sven Liebich, Caroline K., Uwe H. und Matthias B. Gerichtssäle sind inzwischen nichts Neues mehr für Sven Liebich, zuletzt hat ihn das Amtsgericht Halle (Saale) zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Liebich haben Berufung eingelegt. Nun muss das Landgericht Halle neu verhandeln. In Leipzig geht es um einen Fall, der schon länger zurückliegt. Am 7. November 2020 demonstriert „Querdenken“ in der Stadt. Im Vorfeld gibt es juristische und politische Auseinandersetzungen um die Versammlung, am Tag selbst wird sie vorzeitig aufgelöst. Gewaltbereite Hooligans durchbrechen daraufhin eine Polizeikette, die Rechten können laufen wie sie wollen. Es kommt zu Angriffen auf Polizeikräfte und Journalistinnen. Die Gewerkschaft ver.di berichtet am Tag danach von mindestens 32 Pressevertreterinnen, die eine Verletzung gemeldet haben. Dazu kommen tausendfache Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Mitten in diesem Chaos zeigen Videos, die unmittelbar viral gehen, Sven Liebich. In einem weißen Schutzanzug, mit umgehängtem Megaphon, wie er hysterisch in Richtung von Polizeikräften schreit. Und sie zeigen, wie Liebich dabei ist, als mehrere Personen einen Mann festhalten und auf ihn einschlagen. (…) Er sagt trotzdem aus. Und berichtet, dass er von dem Angriff auf ihn Verletzungen davongetragen hat, am Kopf und an der Schulter. Dass er seine journalistische Arbeit danach eingestellt hat und seinen Presseausweis nicht mehr verlängert. Dass er einen Job nicht antreten konnte nach dem Angriff, sich erstmal „rausgezogen“ hat. Er erzählt auch, dass er Liebich schon aus Halle (Saale) kannte und die Situation als bedrohlich empfunden hat. Deswegen habe er Abstand zwischen sich und den Neonazi bringen wollen. Doch der und die Angeklagte Caroline K. hielten ihn fest, als er geschlagen und getreten wurde. Dabei wurde auch sein Name gerufen, er wurde als „Wichser“ bezeichnet. Das ist auch den Videos zu entnehmen, die das Gericht in Augenschein nimmt. Kurze Schnipsel in unterschiedlicher Qualität, die zeigen, wie auf Paul F. eingeschlagen wird. Seine Begleitung sagt ebenfalls vor Gericht als Zeugin aus, bestätigt in weiten Teilen die Schilderungen von Paul F. Die Situation endet, so beschreibt sie es und so zeigen es auch die Videos, als die Polizei eingreift. Auch diese Zeugin spricht von einer bedrohlichen Situation. (…) In Leipzig lässt sich Caroline K. ein. Zwei Schläge auf Paul F. gibt sie zu, bei denen sie ihr Smartphone in der Hand hatte. Sie will sich damit nur gegen Tritte des Nebenklägers gewehrt haben. Festgehalten habe sie ihn, gemeinsam mit Liebich, weil dieser den Nebenkläger habe festnehmen wollen, um ihn der Polizei zu übergeben. Auch der Angeklagte Uwe H. war schon in einem Gerichtssaal mit Sven Liebich, aber als Zeuge. Es ist das zuvor erwähnte Verfahren. Die Nebenklage legt damals Screenshots vor, die Posts von Uwe H. mit einem Foto von sich zeigen, das ihn beim sogenannten Sturm auf das Reichstagsgebäude zeigen soll. Er macht damals dazu keine Angaben. Vorbestraft ist Uwe H. unter anderem wegen des Zeigens eines Hitlergrußes, aber auch wegen Unterschlagung und Betrugs. In Leipzig nimmt er sein Recht wahr, nicht auszusagen. Ebenso Matthias B., der mit vierzehn Einträgen im Bundeszentralregister die meisten Vorstrafen unter den Angeklagten mitbringt. Es sind Delikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Nötigung und Betrug. Erst kürzlich hat er eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Der Angeklagte Liebich äußert sich dagegen. Beschreibt ein „euphorisches“ Gefühl, dass er bei der Demonstration gehabt habe. Er meint den Zeitpunkt, nachdem die ursprüngliche Versammlung schon aufgelöst war und Neonazis durch die Polizeiketten gebrochen sind. Er hat, so behauptet es der Neonazi, nur sein Jedermann-Festnahmerecht ausgeübt, als er Paul F. festgehalten hat. Wie Caroline K. gibt er an, dass er Paul F. vor der Tat schon kannte. Auch die Angeklagten kennen sich alle schon länger – von Liebichs Demonstrationen. (…) Rechtsanwalt Zünbül, der Paul F. im Verfahren vertritt, bezeichnet Liebich als „Hetzer“ und „mehrfach verurteilten Kriminellen“, als „Intensivtäter“. Er sei ein „Feind der Demokratie und des Rechtsstaats“, der bald im Gefängnis über seine Taten nachdenken könne. Fünf Personen hätten hier eine Person angegriffen, weder Notwehr greife ein, noch sei es hier um eine Festnahme gegangen. (…) Die Richterin am Amtsgericht, welche das Verfahren als Einzelrichterin führt, folgt den Anträgen der Verteidigung nicht. Sie verurteilt Sven Liebich zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung, Caroline K. zu sieben Monaten und einer Woche, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, dazu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Caroline K. wird auch verurteilt, weil sie Cannabis in geringer Menge bei sich hatte, als die Polizei sie nach dem Angriff auf Paul F. feststellt. Matthias B. wird zu sechs Monaten Haft verurteilt, ebenfalls zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Auch er muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Uwe H. muss dagegen 1.500 Euro an den Weißen Ring zahlen, er wird unter Einbeziehung vorheriger Strafen zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre verurteilt. Die Verurteilungen erfolgen alle, ausgenommen wegen des Besitzes von Cannabis, wegen gefährlicher Körperverletzung.

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