Der ehemalige Präsident muss sich gerade vor Gericht verantworten. In einem Post in seinem sozialen Netzwerk »Truth Social« droht er anscheinend deswegen bereits mit Rache. Das hat nun ein juristisches Nachspiel. Das Justizministerium in den USA hat eine Bundesrichterin gebeten, eine Schutzverfügung anzuordnen. Trump hatte einen Beitrag in dem von ihm gegründeten sozialen Netzwerk »Truth Social« veröffentlicht, in dem er anscheinend Rache an jedem verspricht, der ihn verfolgt. Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richtet sich Trumps Äußerung gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren rund um den versuchten Wahlbetrug und den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 gegen Trump beteiligt sind. Trump könnte Zeugen mit Beweismaterial einschüchtern Smith zufolge ist Trumps Äußerung ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht werden, geheim halten wird. In einem bei Gericht eingereichten Antrag des Sonderermittlers hieß es, es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial, mit dem er konfrontiert werde, verwende, um Zeugen einzuschüchtern oder ihnen zu drohen. Smith bat das Gericht deswegen darum, Trump und seinen Anwälten rasch Grenzen für den Umgang mit sensiblen Informationen aufzuzeigen. Die zuständige Richterin ordnete am Samstag an, dass der Ex-Präsident sich bis Montagnachmittag zu Smiths Position äußern muss. Die Anordnung würde einschränken, welche Informationen Trump und sein Anwaltsteam öffentlich über den Fall des Sonderberaters Jack Smith weitergeben dürfen.

via spiegel: »Wenn ihr gegen mich vorgeht, werde ich gegen euch vorgehen!« Staatsanwaltschaft bittet um Schutzverfügung nach Post von Trump