Das deutsche NetzDG sollte illegale Inhalte im Netz bekämpfen und galt doch als unbeliebt. Ab Februar 2024 wird das umstrittene Gesetz von einer neuen EU-Verordnung abgelöst, die alle Online-Plattformen schärfer in den Blick nimmt. Wir veröffentlichen den Referentenentwurf, der das deutsche Recht an das EU-Gesetz anpassen soll. Das vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist bald Geschichte. Das Gesetz verpflichtet Plattformen wie Facebook und YouTube seit mehr als fünf Jahren, gegen mutmaßlich rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Bei der Einführung protestierten viele Organisationen aus der Zivilgesellschaft, sie fürchteten, das NetzDG verleite die Plattformen zu übermäßigem Sperren und Löschen von Inhalten, sogenanntem Overblocking. In der Folge wurde das Gesetz mehrfach überarbeitet. Nun wird das NetzDG von einer EU-Verordnung abgelöst, dem Digitale-Dienste-Gesetz. Dieses gilt ab Februar 2024 europaweit und setzt das NetzDG außer Kraft. Die Verordnung aus Brüssel bringt Neuerungen, die sich im Netzalltag bemerkbar machen dürften. Etwa sollen Nutzer:innen, deren Posts von einer Plattform gelöscht oder gesperrt werden, Einspruchsmöglichkeiten erhalten. Das EU-Regelwerk gilt für alle Online-Dienste, egal wie groß sie sind. Besonders weitgehende Auflagen gibt es jedoch für die 17 meistgenutzten Plattformen. EU-Verordnungen gelten automatisch in der gesamten EU. Trotzdem müssen einzelne Staaten noch klären, wie sie die neuen Regeln im Detail umsetzen. Wie das in Deutschland passieren soll, verrät ein Referentenentwurf des Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Über den Entwurf hatte zuerst der Tagesspiegel Background (€) berichtet, wir veröffentlichen ihn im Volltext. Die Einhaltung der neuen Regeln überprüfen soll weitgehend die Bundesnetzagentur, Befugnisse sollen aber auch die Landesmedienanstalten und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten.
via netzpolitik: Aus für das NetzDG: Europaweite Regeln für das Löschen und Sperren