Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Auch eine Geldstrafe soll es geben. Der freigestellte Inspekteur der baden-württembergischen Polizei soll nach Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Außerdem wurde eine Geldauflage von 16.000 Euro gefordert. Das hat ein Sprecher mitgeteilt. Das Geld soll zur Hälfte an eine Beratungsstelle für Frauen, betroffen von sexueller Gewalt, und einen Verein für die Resozialisierung von Straftätern gehen. Die Staatsanwaltschaft hielt sich während des gesamten Verfahrens mit Stellungnahmen zurück, auch im Prozess überließ die Anklagebehörde weitestgehend den Vertretern der Nebenklage das Feld. Die zentrale Frage in diesem Verfahren lautete: Hat Andreas R. seine höhere berufliche Stellung ausgenutzt, um die Frau zu sexuellen Handlungen zu bringen? Die Staatsanwaltschaft sagte dazu “Ja” und hat den Inspekteur wegen sexueller Nötigung nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch angeklagt. Hierbei macht sie sich zunutze, dass das Sexualstrafrecht 2016 verschärft worden ist. Seitdem ist es keine zwingende Voraussetzung mehr, dass ein Opfer “erkennbaren Widerstand” zeigt. Stattdessen wird auch bestraft, “wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht”. In diesem Fall fürchtete die Beamtin nach eigener Aussage, nicht in den höheren Dienst befördert zu werden, wenn sie sich den Wünschen des Vorgesetzten widersetzt.

via swr: #METOO-PROZESS IN BW – Polizei-Inspekteur: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Julian_Grether” title=”User talk:Julian Grether”>Julian Grether</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

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