Neun Monate nach einer Razzia im baden-württembergischen Boxberg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen „Reichsbürger“ erhoben, der bei dem Einsatz auf Polizisten geschossen haben soll. Ingo K. werde unter anderem des mehrfachen versuchten Mords und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, teilte die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mit. Als die Beamten im April wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz das Grundstück betreten hatten, wurde auf sie geschossen. K. soll von seiner Wohnung aus durch die heruntergelassenen Rollläden mit einem Schnellfeuergewehr auf die Spezialkräfte gefeuert haben. Einer der Polizisten wurde in beide Beine getroffen, ein anderer auf der Suche nach Deckung leicht am Ellenbogen verletzt. K. habe während des Schießens mehrmals die Position gewechselt, um die Polizisten zu treffen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Erst nach zwei Stunden habe er seine Wohnung verlassen, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Durchsuchung abzuwenden.

via faz: NACH RAZZIA IN BOXBERG : Anklage gegen mutmaßlichen „Reichsbürger“ erhoben

siehe auch: Nach Schüssen auf Polizisten “Reichsbürger” wird versuchter Mord vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen “Reichsbürger” erhoben. Der Mann soll im April mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizisten geschossen haben. Bei der Razzia im baden-württembergischen Boxberg wurden zwei Beamte verletzt. (…) Im April hatten Spezialkräfte der Polizei Baden-Württemberg seine Wohnung in Boxberg im Main-Tauber Kreis durchsuchen wollen. Bei der Razzia ging es um eine Pistole der Marke Glock, die die Polizei bei K. vermutete, obwohl er eine solche Waffe nicht hätte besitzen dürfen. (…) Aus Ermittlungskreisen heißt es gegenüber dem SWR, nur die souveräne Reaktion eines SEK-Beamten habe damals ein Blutbad verhindert. Der Polizist soll sich mit seinem Schutzschild in die Salve des Gewehrs gestellt haben.Erst nach zwei Stunden verließ Ingo K. seine Wohnung. Laut Anklage wurden mehrere Schusswaffen bei ihm gefunden, darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen sowie mehr als 5000 Schuss Munition. Eine Berechtigung zum Besitz der Waffen hatte der “Reichsbürger” demnach nicht.