Die rechtsextreme “Neue Stärke Partei” aus Erfurt beschäftigt den Generalbundesanwalt. Seit der Gründung der NSP im Mai 2020 hat die Bundesanwaltschaft bereits zwei Prüfvorgänge gegen mögliche Parteiangehörige eingeleitet – darunter wegen des Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Parallel zu den Strukturen der NSP wurde zudem ein Tarnverein gegründet. Gleich zwei Prüfverfahren der Bundesanwaltschaft richten sich mittlerweile gegen die rechtsextreme Kleinstpartei “Neue Stärke Partei” (NSP) aus Erfurt. Kurz nach ihrer Gründung leitete der Generalbundesanwalt das erste Verfahren in Thüringen ein, im Oktober 2022 das zweite in Baden-Württemberg: Mitglieder der NSP sollen sich Waffen besorgt haben und eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben – so die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Mehr Details sind nicht bekannt. Aber auch im “Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus” sind seit Mai 2021 insgesamt 18 Sachverhalte mit Bezügen zur sogenannten Neue Stärke Partei behandelt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor. Die Partei möge winzig erscheinen, spiele aber eine Rolle als militanter Teil einer rechten Allianz aus Demokratie-Feinden – warnt Renner auf MDR-Anfrage. Die rechtsextreme Partei ging 2020 aus dem sogenannten Volksgemeinschaft e.V. hervor, der – so das Amt für Verfassungsschutz Thüringen – eine neonationalsozialistische Programmatik vertritt. Derzeit müssen sich Mitglieder der NSP vor dem Landgericht Erfurt wegen eines Überfalls auf drei Migranten verantworten.
via mdr: BUNDESANWALTSCHAFT Rechtsextreme “Neue Stärke Partei” aus Erfurt im Visier der Behörden