Der AfD-Politiker verwendete bei einer Rede 2021 die SA-Losung „Alles für Deutschland“. Strafrechtler kritisieren, dass es noch keine Anklage gibt. Zwei Strafrechtsexperten üben Kritik an den zähen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle gegen Björn Höcke, den Chef der AfD Thüringen. Seit rund 19 Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits gegen den Rechtsextremisten, weil dieser bei einer Wahlkampfrede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hat. Anklage wurde noch immer nicht erhoben. Höckes Immunität wurde im November 2021 aufgehoben, seither hat sich im Verfahren nichts getan. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer bezeichnet die Verfahrensdauer auf taz-Anfrage als „ungewöhnlich“ und „besorgniserregend“. Auch der Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi von der Uni Trier ist auf taz-Anfrage „verwundert“, dass die Staatsanwaltschaft nach über anderthalb Jahren noch zu keiner abschließenden Entscheidung im Verfahren gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Halle wiegelt auf mehrfache Rückfrage hingegen ab. (…) Darüber hinaus gibt es bereits ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 2006 zum gleichen Sachverhalt. Das Gericht verurteilte eine Person, weil diese exakt die Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Und auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht „das Verwenden der Sentenz ‚Alles für Deutschland‘ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung“ als einen „strafbaren Ausspruch“ an – „da es sich hierbei um die Losung der SA handelte“. Ex-BGH-Richter Fischer sagt, Höcke halte sich selbst für eine historisch gebildete Person, entsprechend liege es nahe, dass er die Kennzeichen bewusst verwendet habe, was den Vorgang strafbar mache. „
via taz: AfD-Politiker zitierte SA-Losung :Zähe Ermittlungen gegen Höcke