Das Amtsgericht Merseburg hat Mitte September 2022 ein Verfahren gegen die Neonazis Sven Liebich und Enrico Marx aus Sachsen-Anhalt eingestellt. Ihnen und Liebichs Lebensgefährtin, der extrem rechten Erzieherin Caroline K., war der Angriff auf ein Impfteam in Querfurt vorgeworfen worden. Es war der erste bekannte Prozess in Sachsen-Anhalt wegen eines Angriffs auf medizinisches Personal im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. August 2021, Burgfest in Querfurt. Neben Mittelalterständen gibt es auch ein Impfzentrum. Wie an vielen anderen Orten soll hier Menschen ermöglicht werden, sich spontan gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Doch eine Gruppe pöbelt die Mitarbeiter*innen an. Einer kommt ihnen ohne Maske sehr nahe. Es sei von „totspritzen“ geredet worden. Nach Duschen sei gefragt worden und „Sprüche mit Gaskammer“ seien gefallen. So schildert es im 19. September 2022 ein 47-jähriger Sanitäter, welcher an diesem Tag für die Betreuung und Nachsorge der zu Impfenden zuständig gewesen sei, im Prozess vor dem Amtsgericht Merseburg. Auch seine 28-jährige Kollegin spricht von Provokationen und Beleidigungen aus der Gruppe, von einer Verpönung als „Merkels Helfer“ – die Anspielung auf die ZDF-Reihe über NS-Kriegsverbrecher ist wenig subtil. Einige Stunden später, gegen 16 Uhr, waren die extrem Rechten, nun in Teilen alkoholisiert, wieder da. Erneut pöbeln sie die Menschen am Impfzentrum an, so berichten es der Sanitäter und seine Kollegin. In der Fünfer-Gruppe: Neonazi Sven Liebich, ehemals Blood&Honour-Kader – extrem rechter Versandhändler und Dauerorganisator extrem rechter Versammlungen, Enrico Marx – bekannt u.a. als Rechtsrockkonzertveranstalter und JN-Stützpunktleiter und Liebichs Lebensgefährtin, die heute 26-jährige Caroline K. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Halle habe Sven Liebich die Mitarbeiterinnen nun gefilmt. Um das zu unterbinden, habe der Geschädigte das Smartphone Liebichs festgehalten. Der darauffolgende Angriff auf den Sanitäter ist als einfache und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt. In seiner Einlassung vor Gericht behauptet der heute 52-jährige Liebich, der sich hier als Videoaktivist bezeichnet, dass der Geschädigte, während er gerade den Impfstand filmte, wortlos auf ihn zugerannt sei und ihm das Handy aus der Hand gerissen habe. Nur weil er sein Telefon hätte wiederhaben wollen, habe es ein Gerangel gegeben, bei dem er selbst auch umgefallen sei. Getreten habe er den Geschädigten nicht. Auch die heute 26-jährige Angeklagte Caroline K. bestreitet, dem Sanitäter wie angeklagt in den Rücken gesprungen zu sein. Die Aussage des mittlerweile 45-jährigen Angeklagten Enrico Marx fällt kurz aus: Er könne sich an nichts erinnern. Der Atemalkoholtest kam bei ihm an diesem Nachmittag auf 2,75 Promille. Der betroffene Sanitäter hingegen schildert vor Gericht, dass er Liebich mehrfach erfolglos aufgefordert habe, das Filmen zu unterlassen. Deshalb sei er auf Liebich zugegangen. Er habe die Kamera abdecken und sich und seine Kollegin vor der Aufnahme schützen wollen. Dann sei ihm ins Gesicht geschlagen und zeitgleich in die Nierengegend getreten worden und er zu Boden gegangen. Am Boden liegend sei er getreten worden. In dem Geschehen habe er im Affekt plötzlich Liebichs Smartphone in der Hand gehabt und es weggeworfen in der Hoffnung, die Angreiferinnen würden dann von ihm ablassen. Schließlich sei seine Kollegin gekommen und habe ihm aufgeholfen.

via mobile opferberatung: Nach Angriff auf Impfteam in Querfurt: Gericht stellt Verfahren gegen Neonazis ein

Das Amtsgericht Merseburg hat Mitte September 2022 ein Verfahren gegen die Neonazis Sven Liebich und Enrico Marx aus Sachsen-Anhalt eingestellt. Ihnen und Liebichs Lebensgefährtin, der extrem rechten Erzieherin Caroline K., war der Angriff auf ein Impfteam in Querfurt vorgeworfen worden. Es war der erste bekannte Prozess in Sachsen-Anhalt wegen eines Angriffs auf medizinisches Personal im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. August 2021, Burgfest in Querfurt. Neben Mittelalterständen gibt es auch ein Impfzentrum. Wie an vielen anderen Orten soll hier Menschen ermöglicht werden, sich spontan gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Doch eine Gruppe pöbelt die Mitarbeiter*innen an. Einer kommt ihnen ohne Maske sehr nahe. Es sei von „totspritzen“ geredet worden. Nach Duschen sei gefragt worden und „Sprüche mit Gaskammer“ seien gefallen. So schildert es im 19. September 2022 ein 47-jähriger Sanitäter, welcher an diesem Tag für die Betreuung und Nachsorge der zu Impfenden zuständig gewesen sei, im Prozess vor dem Amtsgericht Merseburg. Auch seine 28-jährige Kollegin spricht von Provokationen und Beleidigungen aus der Gruppe, von einer Verpönung als „Merkels Helfer“ – die Anspielung auf die ZDF-Reihe über NS-Kriegsverbrecher ist wenig subtil. Einige Stunden später, gegen 16 Uhr, waren die extrem Rechten, nun in Teilen alkoholisiert, wieder da. Erneut pöbeln sie die Menschen am Impfzentrum an, so berichten es der Sanitäter und seine Kollegin. In der Fünfer-Gruppe: Neonazi Sven Liebich, ehemals Blood&Honour-Kader – extrem rechter Versandhändler und Dauerorganisator extrem rechter Versammlungen, Enrico Marx – bekannt u.a. als Rechtsrockkonzertveranstalter und JN-Stützpunktleiter und Liebichs Lebensgefährtin, die heute 26-jährige Caroline K. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Halle habe Sven Liebich die Mitarbeiterinnen nun gefilmt. Um das zu unterbinden, habe der Geschädigte das Smartphone Liebichs festgehalten. Der darauffolgende Angriff auf den Sanitäter ist als einfache und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt. In seiner Einlassung vor Gericht behauptet der heute 52-jährige Liebich, der sich hier als Videoaktivist bezeichnet, dass der Geschädigte, während er gerade den Impfstand filmte, wortlos auf ihn zugerannt sei und ihm das Handy aus der Hand gerissen habe. Nur weil er sein Telefon hätte wiederhaben wollen, habe es ein Gerangel gegeben, bei dem er selbst auch umgefallen sei. Getreten habe er den Geschädigten nicht. Auch die heute 26-jährige Angeklagte Caroline K. bestreitet, dem Sanitäter wie angeklagt in den Rücken gesprungen zu sein. Die Aussage des mittlerweile 45-jährigen Angeklagten Enrico Marx fällt kurz aus: Er könne sich an nichts erinnern. Der Atemalkoholtest kam bei ihm an diesem Nachmittag auf 2,75 Promille. Der betroffene Sanitäter hingegen schildert vor Gericht, dass er Liebich mehrfach erfolglos aufgefordert habe, das Filmen zu unterlassen. Deshalb sei er auf Liebich zugegangen. Er habe die Kamera abdecken und sich und seine Kollegin vor der Aufnahme schützen wollen. Dann sei ihm ins Gesicht geschlagen und zeitgleich in die Nierengegend getreten worden und er zu Boden gegangen. Am Boden liegend sei er getreten worden. In dem Geschehen habe er im Affekt plötzlich Liebichs Smartphone in der Hand gehabt und es weggeworfen in der Hoffnung, die Angreiferinnen würden dann von ihm ablassen. Schließlich sei seine Kollegin gekommen und habe ihm aufgeholfen.

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