Wegen einer Reihe von Straftaten ist eine 61-Jährige aus der sogenannten Reichsbürger-Szene zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg folgte damit am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins «Geeinte deutsche Völker und Stämme» förderte, mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen «Reichsbürgerbewegung» zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte eine Gerichtssprecherin. Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige ihre umfangreichen Tätigkeiten eingeräumt. So gab sie zu, sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus

via zeit: Frau aus “Reichsbürger”-Szene erhält Freiheitsstrafe

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