Der „NSU 2.0“-Prozess am Landgericht Frankfurt nähert sich dem Ende. Jetzt steht die Frage im Raum, ob der Angeklagte Alexander M. alleine gehandelt hat. Frankfurt – Der Absender der rassistischen und rechtsextremen „NSU 2.0“-Drohungen soll eng mit den Verfassern ähnlicher Drohbriefserien zusammengearbeitet haben, die sich etwa „Nationalsozialistische Offensive“ (NSO) oder „Staatsstreichorchester“ nennen. Davon geht die Nebenklage im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt aus, wo der Berliner Alexander M. als mutmaßlicher Autor der „NSU 2.0“-Schreiben auf der Anklagebank sitzt. Anwalt Björn Elberling, der die Nebenklägerin Seda Basay-Yildiz vertritt, beantragte daher am Montag (9. September), den in Berlin für die „NSO“-Drohserie verurteilten Rechtsextremisten André Maaß als Zeugen zu laden. Elberling sprach von einem „arbeitsteiligen Zusammenwirken des Angeklagten sowie des Zeugen Maaß und weiterer unbekannt gebliebener Täter im Rahmen mehrerer Mail-Serien mit bedrohendem und beleidigendem Inhalt“. Als Beleg dafür präsentierte Elberling etwa eine Mail vom Mai 2020, die von dem für die „NSU 2.0“-Drohmails verwendeten Konto beim Internetanbieter Yandex an den Verteidiger von André Maaß geschickt worden war. Darin behauptet der Absender, dass nicht Maaß, sondern er selbst die „NSO“-Schreiben mit Bombendrohungen und persönlichen Bedrohungen versandt habe. Er berichtet weiter, dass er Maaß „seit vielen Jahren persönlich sehr gut“ kenne. Im Frankfurter Prozess hatte Alexander M. eine solche Bekanntschaft bestritten. Nun solle Maaß befragt werden, ob dies stimme, forderte Elberling.
via fr: „NSU 2.0“-Nebenklage vermutet rechtsextremes Täter-Netzwerk