Am 14. Juli 2022 wurde am Amtsgericht Grimma gegen drei Angeklagte verhandelt. Vorgeworfen wurde ihnen ein  Angriff auf ein vor allem von geflüchteten Menschen bewohntes Haus in Wurzen. Die Angreifer gingen bewaffnet auf die Bewohner*innen los, mehrere Personen wurden verletzt. Die polizeilichen Ermittlungen lassen auf ein geplantes und rassistisch motiviertes Vorgehen schließen. Nun wurde das Verfahren gegen alle Beschuldigten mit der Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Am 14. Juli 2022 wurde am Amtsgericht Grimma unter Leitung der vorsitzenden Richterin Kippenberger und zweier Schöffinnen gegen drei Angeklagte verhandelt. Vorgeworfen wurde ihnen ein  Angriff auf ein vor allem von geflüchteten Menschen bewohntes Haus in Wurzen in der Nacht zum 12. Januar 2018. Die Angreifer gingen mit Elektroschockern und Baseballschlägern bewaffnet auf die Bewohnerinnen los, mehrere Personen wurden verletzt. Zudem kam es zu Sachbeschädigungen im und am Haus. Die polizeilichen Ermittlungen und die Auswertung von Chat-Nachrichten der Angeklagten lassen auf ein geplantes und rassistisch motiviertes Vorgehen schließen. Über viereinhalb Jahre nach der Tat wurde das Verfahren gegen alle Beschuldigten mit der Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Obwohl die Anklageschrift bereits im Mai 2019 vorlag, benötigte das Gericht über drei Jahre für die Terminierung der Verhandlung (…) In den folgenden etwa neunzig Minuten stellten die Angeklagten den Angriff so dar, als seien sie unbewusst in diese Situation geraten, bzw. als wollten sie lediglich anderen zu Hilfe kommen und seien daraufhin selbst angegriffen worden. Dabei verstrickte sich vor allem Schäfers Mandant in ungenaue, konstruiert wirkende und teils widersprüchliche Aussagen.  Tatsächlich aber ließe sich aus den von Staatsanwalt König vorgetragenen Passagen der Ermittlungsakten schließen, dass ein Angeklagter in den Stunden vor dem Angriff versuchte, Verstärkung zu mobilisieren. Laut eines WhatsApp-Chats auf seinem Mobilgerät schrieb er, man “müsse[…] da was machen” und “[…] einen Plan machen”. Alle Angeklagten beteuern während des gesamten Verfahrens ihre Unschuld. Sie tun dies auch weiter, als Staatsanwalt König Chat-Nachrichten vorliest, in denen die Tat wiedergegeben, sich rassistisch über die Bewohnerinnen des Hauses geäußert und sogar damit geprahlt wird, dass zwei Bewohner schwer verletzt worden sind. Es wird von vollzogener Rache gesprochen. Umso skurriler erscheint es, dass sowohl Richterin Kippenberger als auch Staatsanwalt König zwar erhebliche Zweifel an den Aussagen der Angeklagten äußern und diese teilweise durch die in den Ermittlungsakten festgehaltenen Ergebnisse eindeutig widerlegt sind, Staatsanwalt König jedoch davon spricht, dass die Chat-Nachrichten vor allem “Geprahle” seien. Sowohl Richterin als auch Staatsanwalt, so scheint es, wollen auf jeden Fall eine umfangreiche Beweisaufnahme vermeiden, die auch ein Hören der fünf geladenen Zeuginnen und weitere Verhandlungstage bedeutet hätte. Zwar regte Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann den Beginn der Beweisaufnahme während der Verhandlung mehrmals an, konnte diese jedoch rechtlich nicht erzwingen.

via raa sachsen: Gerichtsverhandlung über vier Jahre nach schwerem Angriff in Wurzen: Verfahren eingestellt

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