Vergebliche Klagen gegen Reporter, ein Untersuchungsausschuss und besserer Schutz für Handys: Was die Recherchen zur Cyberwaffe Pegasus vor einem Jahr ausgelöst haben. Wenn ein ausländisches Königreich Journalistinnen und Journalisten vor ein deutsches Gericht zerren lässt und dort zu verklagen sucht, muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Im Fall des Königreichs Marokko, das gegen ZEIT ONLINE und die Süddeutsche Zeitung klagt, geht es um nicht weniger als die Frage der digitalen Spionage gegen Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten und Politiker. Rund ein Jahr nach den Enthüllungen zum weltweiten Missbrauch der Spionagesoftware Pegasus hat das Landgericht Hamburg nun in einer wegweisenden Entscheidung die Klagen des Königreichs Marokkos gegen beide Redaktionen abgewiesen. Die Klagen richteten sich gegen eine Recherche, die Cyberangriffe auf die französische Regierung enthüllt hatte – mutmaßlich ausgeführt von marokkanischen Behörden. Marokko bestritt dies vor Gericht und behauptete, die Pegasus-Berichterstattung habe das Königreich beleidigt. Die Hamburger Richter wiesen diesen Vorwurf jetzt als unbegründet zurück. Das Königreich komme gar nicht als “Tatobjekt einer Beleidigung in Betracht”, heißt es in der Urteilsbegründung. Recherchen von ZEIT, SZ und 15 anderen Redaktionen unter Führung der Medienorganisation Forbidden Stories hatten im vergangenen Juli aufgedeckt, wie Geheimdienste und Polizeibehörden in zahlreichen Ländern die Cyberwaffe der israelischen Firma NSO missbrauchten. Neben Journalistinnen, Menschenrechtsaktivisten und Anwälten ist demnach auch die Regierung in Paris zum Ziel von Cyberattacken mit Pegasus geworden. Diese Angriffe auf französische Regierungsmitglieder gingen wahrscheinlich von marokkanischen Behörden aus
via zeit: Pegasus-Skandal : Warum das Königreich Marokko ZEIT ONLINE verklagte