Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Wahl von FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als “unverzeihlich”. Sie müsse “rückgängig gemacht werden”. Laut BVerfG sind diese Aussagen verfassungswidrig. Die Äußerungen von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020 haben die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG verletzt und sind damit verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Organstreitverfahren der AfD (Az.2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20). (…) Bundeskanzlerin Merkel habe sich nicht als Parteipolitikerin geäußert, sondern als Bundeskanzlerin während einer Pressekonferenz auf einer Auslandsreise. In diesem Zusammenhang hätte sie explizit deutlich machen müssen, dass sie sich nicht als Kanzlerin, sondern “Parteipolitikerin oder Privatperson” äußere. Der bloße und erfolgte Hinweis auf eine Äußerung aus “innenpolitischen Gründen” genügten hierfür nicht. In der Funktion als Bundeskanzlerin sei Merkel zur Zurückhaltung verpflichtet gewesen. Mit ihren Aussagen in amtlicher Funktion sei die AfD negativ qualifiziert worden. Denn in ihnen sei ein negatives Werturteil über die Koalitions- und Kooperationsfähigkeit der AfD im demokratischen Gemeinwesen zu sehen. (…) Richterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein gab ein Sondervotum ab. Die seit zwei Jahren im Amt befindliche Richterin sieht die tradierten Maßstäbe des BVerfG zur Doppelrolle von politischen Amtsträgern als Regierungspolitiker einerseits und Parteipolitiker andererseits, die u.a. in den Urteilen Gauck, Schwesig, Wanka und Seehofer aufgestellt und bestätigt wurden, als verfehlt an. Ihres Erachtens hat Angela Merkel keinen Verfassungsverstoß begangen. Die Äußerung zu politischen Fragen solle allgemein keiner Neutralitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen, so Wallrabenstein. Denn Bürgerinnen und Bürger erwarteten von den Regierungsmitgliedern nur begrenzt Neutralität, nämlich insoweit, als sie Funktionen der Fachverwaltung ausüben. Regierungstätigkeit sei im Gegensatz ohnehin nie neutral, sondern stets parteipolitisch geprägt
Keine Batterien von Tesla mehr: Viebrockhaus lehnt Musk ab
Die Firma Viebrockhaus hat angekündigt, keine Produkte des Herstellers Tesla mehr zu verbauen. Die Werte des US-Unternehmers Elon Musk seien nicht mit denen des niedersächsischen Hausbauunternehmens vereinbar. Die Firma mit Sitz in Harsefeld (Landkreis Stade) Read more…