Ehemaliger #Brandenburger #AfD-Landeschef – #Verfassungsschutz muss Andreas #Kalbitz keine Unterlagen überlassen

Ex-AfD-Mann Kalbitz hatte die Herausgabe seiner Personalakte und anderer Dokumente vom Verfassungsschutz beantragt. Das Kölner Verwaltungsgericht wies ihn ab. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss dem früheren Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz keine Unterlagen überlassen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag entschieden und damit zwei Klagen des Landtagsabgeordneten abgewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

via tagesspiegel: Ehemaliger Brandenburger AfD-Landeschef Verfassungsschutz muss Andreas Kalbitz keine Unterlagen überlassen

siehe auch: VG Köln zum Auskunftsrecht von Andreas Kalbitz Keine Akten­ein­sicht beim Ver­fas­sungs­schutz. Der Brandenburger Landtagsabgeordnete und früherer AfD-Politiker Andreas Kalbitz hat vergeblich versucht, seine Personenakte beim Verfassungsschutz einzusehen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache Welche Informationen hat der Verfassungsschutz über mich? Das wollte Andreas Kalbitz herausfinden und hat auf Akteneinsicht geklagt. Mehr als ein Auskunftsanspruch steht dem früheren AfD-Politiker aber nicht zu, entschied das VG Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss dem früheren Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz weder seine Personenakte herausgeben, noch sonstige weitergehenden Auskünfte über seine Verbindung zu rechtsextremen Gruppen erteilen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht (VG) am Donnerstag entschieden und damit zwei Klagen des Landtagsabgeordneten abgewiesen (Urt. v. 19.05.2022, Az. 13 K 3190/20 und 13 K 3205/21).