Hat der Polizist Torsten B. seine Sexpartnerin wirklich mit Spiritus übergossen und angezündet? Er hat eine andere Erklärung, doch der Brandsachverständige glaubt nicht daran. Die Geschichte des Angeklagten passt nicht zu dem Spurenbild. Sie passt auch nicht zu den Verletzungen des Opfers. Der Brandsachverständige vom Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg sagt am Mittwoch vor dem Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern, er habe alle Varianten durchgespielt. Sein Ergebnis ist eindeutig: »Für meine Begriffe war Frau E. bewusstlos, als sie mit Brennspiritus überschüttet und angezündet worden ist.« Ein Polizist hatte Mitte März – am zweiten Verhandlungstag – berichtet, wie er Stefanie E. am Nachmittag des 11. Oktober 2021 in Neubrandenburg in ihrer verqualmten Wohnung fand. Die 33-Jährige lag stöhnend im Flur auf dem Boden. »Sie war verbrannt, offensichtlich«, sagte er damals. »Die gesamte Kleidung war vom Körper gebrannt. Ihr Unterleib war komplett verbrannt.« Die Frau lag in einer Blutlache. »Aus ihrem Kopf floss Blut.« Einmal, zweimal, noch einmal Der Polizist schilderte es so: Der Flur war nass, ihr Haar auch. Ihre Mutter hatte das Feuer offenbar mit Wasser gelöscht. Die 69-Jährige kniete neben ihrer Tochter. Sie stand unter Schock. Auch sie war am Kopf verletzt. Er habe die Mutter ins Freie geschickt, so der Polizist, sie habe nicht reagiert. Er habe sie angeschrien. Einmal, zweimal, noch einmal. Erst dann habe die Mutter die Wohnung verlassen.
Mit einer Kollegin trug der Polizist ihre Tochter ins Treppenhaus, raus aus dem Rauch. Derartige Verbrennungen habe sie noch nie gesehen, sagte die Polizistin später im Prozess. Und auch der Brandsachverständige des LKA sagt an diesem Mittwoch: »Solche intensiven Brandverletzungen sind mir noch nicht untergekommen.« Stefanie E. erlitt großflächige Verbrennungen zweiten und dritten Grades vor allem im Genital- und Oberschenkelbereich. Der Brandsachverständige erstattet sein Gutachten frei. Er liest nichts vor und erklärt detailliert und eindringlich, wieso sich das Geschehen nicht so zugetragen haben könne, wie es der Angeklagte Torsten B. behauptet. (…) Torsten B. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Stefanie E. mit Brennspiritus übergossen und angezündet zu haben, um sie »qualvoll« zu töten, seine Vaterschaft zu verschleiern und keinen Unterhalt zu zahlen. Er habe versucht, sie heimtückisch und grausam zu töten. Das sind zwei Mordmerkmale. Möglicherweise kommt noch ein drittes Mordmerkmal hinzu: Verdeckung einer Straftat. Darauf hat Richterin Daniela Lieschke, Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, gleich zu Prozessbeginn hingewiesen. Torsten B. hat gestanden, am Tattag bei Stefanie E. in der Wohnung gewesen zu sein; er habe nur reden wollen. Doch Stefanie E. habe »völlig unvermittelt« angefangen, um Hilfe zu schreien. Auch ihre Mutter habe geschrien. Er habe den Lärm nicht ertragen und zugeschlagen. »Ich wollte, dass es aufhört.« Torsten B. spricht vor Gericht selbstsicher und im Polizeijargon. Er sagt »Tätlichkeiten«, wenn er Schläge meint. (…) Stefanie E. trug eine Leggins, die Hose aus Polyester war nahezu gänzlich verbrannt. »Polyester ist Kunststoff, der schmilzt. Der brennt sich sofort in die Haut ein. Ein ganz, ganz schmerzhafter Prozess.« Der Gutachter sagt: »Ich gehe davon aus, dass sie komplett bewusstlos war und es nicht mitgekriegt hat.« Denn kein Mensch könne derartige Schmerzen ertragen, ohne reflexhaft zu versuchen, das Feuer zu löschen, »egal wie«. Stefanie E. aber trug an ihren Fingerkuppen nur vereinzelt Brandblasen davon. Hätte sie sich mit ihren Händen versucht zu löschen, hätte sich das Polyester auch in ihre Finger eingebrannt. Nach Auffassung des Gutachters hat die Frau ausgestreckt und ohne Bewusstsein auf dem Boden gelegen, als von oben Spiritus auf sie geschüttet und sie angezündet wurde.

via spiegel: Polizist wegen versuchten Mordes vor Gericht – Bewusstlos geschlagen, dann angezündet

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