Hate Speech – Das verbotene “Z”

Prorussische Kriegspropaganda beschäftigt jetzt deutsche Staatsanwaltschaften. Machen sich Putin-Fans wegen “Billigung eines Angriffskriegs” strafbar? Putins Kriegspropaganda hat auch in Deutschland ihre Fans. Etwa den Twitter-Nutzer, der am 17. März um 10.01 Uhr postete: “Scheiß Faschismus, Scheiß Imperialismus, Slava Russland – Z!” Oder den Facebook-Nutzer, der am 11. März um 17.34 Uhr ebenfalls auf Deutsch schrieb: “Russland hat bis jetzt alles Richtig gemacht!” Dazu drei Daumen-hoch-Emojis. Äußerungen wie diese sind Teil des Meinungsspektrums. Aber sie sind womöglich auch justiziabel. In einer Reihe von Bundesländern steigen deshalb gerade Staatsanwaltschaften in Ermittlungen ein. Vielleicht bald auch schon gegen jenen Twitter-Nutzer, der am 20. März gegen 22 Uhr in einer Diskussion zum Ukraine-Krieg schrieb: “Da hilft nur eins; Die Ukraine komplett vernichten.” In Deutschland ist es verboten, bestimmte schwere Gewalttaten öffentlich zu “billigen”. So steht es im Paragrafen 140 des Strafgesetzbuchs. Zu diesen Gewalttaten gehört auch das Führen eines Angriffskriegs. Russlands Invasion der Ukraine ist ein Angriffskrieg. So hat das zwar bislang noch kein deutsches Gericht festgestellt. Aber immerhin hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag schon – verbindlich – entschieden, dass Russlands Armee grundlos “aggressiv” in die Ukraine eingefallen sei. Unter Staatsschützern etwa in München, Frankfurt oder Hannover hat das hektische Prüfungen ausgelöst. Denn womöglich heißt das: Man kann die Diskussion über diesen Krieg nicht so frei laufen lassen wie die Diskussion über andere, weniger eindeutig verbrecherische Kriege.

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