Der Verfassungsschutz hat die AfD als extremistischen „Verdachtsfall“ eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat das nun gebilligt. Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das entschied am Dienstagabend das Verwaltungsgericht Köln nach zehnstündiger Verhandlung. Auch der besonders radikale „Flügel“ um Björn Höcke sowie die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) durften als Verdachtsfall bewertet werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte in den letzten zwei Jahren auf über tausend Seiten aufgelistet, warum es „tatsächliche Anhaltspunkte“ sieht, dass die AfD rechtsextremistisch ist. BfV-Anwalt Wolfgang Roth argumentierte vor Gericht, dass große Teile der AfD ein ethnisch homogenes deutsches Volk anstreben, zu dem Migranten und eingebürgerte Deutsche (so genannte „Passdeutsche“) von vornherein nicht gehören können. Wie Rechtextremisten sprächen AfD-Politiker vom drohenden „Volkstod“ oder einer geplanten „Umvolkung“ durch Zuwanderung. (…) Konkret darf die AfD nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, das heißt, der Verfassungsschutz darf Telefone abhören, E-Mails mitlesen und in der Partei Spitzel anwerben. Auch eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ist nun möglich. (…)
via taz: Verwaltungsgericht Köln zur AfD – :AfD darf überwacht werden
