Im März entscheidet das Verwaltungsgericht Köln, ob die gesamte AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Unterlagen, die t-online exklusiv vorliegen, zeigen nun: Der medienwirksame Rücktritt von Jörg Meuthen wird eine Rolle spielen. Mit einem halben Dutzend Interviews ist Jörg Meuthen Ende Januar als Co-Bundessprecher der AfD zurück- und aus der Partei ausgetreten. Eindringlich warnte der langjährige Chef der Partei vor “ganz klar totalitären Anklängen” und ihrem “immer enthemmteren” Kurs. Die Aussagen kamen mitten in einer für die AfD kritischen Phase: Anfang März entscheidet das Verwaltungsgericht Köln, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf. Die mündliche Verhandlung wurde wegen des großen Interesses in die Messe Köln verlegt. Unterlagen, die t-online exklusiv vorliegen, zeigen nun: Meuthens Medienauftritte werden für die AfD im Mega-Prozess Folgen haben. Datiert ist das entscheidende Dokument auf den 7. Februar, gerichtet ist es an das Verwaltungsgericht Köln. In dem Schreiben listet die Anwaltskanzlei “Redeker, Sellner, Dahs”, die den Verfassungsschutz im Prozess im Namen der Bundesrepublik Deutschland vertritt, auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt auf. Auf weiteren drei Seiten kommt die Kanzlei unter anderem zu dem Schluss: Meuthens Aussagen aus Sicht eines Insiders bestätigen die Einschätzung des Verfassungsschutzes, die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen.
via t-online: “Finale Patrone” – Meuthen-Aussagen haben Folgen für AfD-Prozess