Es gibt irrationale Gründe, warum Eltern ihr Kind in der Pandemie nicht in die Schule gehen lassen – und einen rationalen: Die Angst vor Ansteckung in den Schulen ohne ausreichenden Infektionsschutz ist berechtigt, insbesondere dann, wenn es in der Familie sogenannte vulnerable Angehörige – also Menschen mit Vorerkrankungen – zu schützen gilt. Wie eine Umfrage aus Bayern jetzt offenbart, machen die Behörden zwischen Reichsbürgern und Querdenkern, die vor Masken und Tests fliehen, und diesen „Schattenfamilien“ (die von der Politik ignoriert werden) keinen Unterschied: Die Präsenzpflicht wird durchgesetzt. Bei den Ämtern stapeln sich die Verfahren (…) In vielen Fällen ergingen vor allem im aktuellen Schuljahr Bußgeldbescheide – zusammengerechnet waren es seit März 2020 allein bei den befragten Behörden weit mehr als 120.000 Euro. Etliche Verfahren sind den Angaben zufolge noch offen, weil Betroffene etwa Einspruch einlegten, die Zahlung verweigerten oder nicht auf behördliche Schreiben reagierten. Lediglich auf ein Mittel verzichteten die Ämter auf Weisung des Kultusministeriums aber bisher weitgehend: ein Kind unter Zwang oder per Polizei zur Schule zu bringen – denn zu den verpflichtenden Corona-Tests und der Maske dürfen die Schüler nicht gezwungen werden. Zum Präsenzunterricht in Klassenräumen, in denen keine Abstandsregel gilt, aber schon.

via news4teachers: Schulpflicht: Wer sein Kind aus (berechtigter) Angst vor Ansteckung zu Hause hält, wird behandelt wie ein Querdenker – Bußgeld

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