Eine AfD-Verfassungsbeschwerde gegen die 2G-Regelung in Berliner Hotels ist unzulässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Bundestagsabgeordneten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die 2G-Regelung in Berliner Hotels richtete. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die nach eigenen Angaben nicht gegen Corona geimpften Abgeordneten hatten argumentiert, sie lebten “außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag” und, dass sie wegen der langen Anreise bei einer 2G-Regelung in Hotels nicht an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers teilnehmen könnten. (Az. 2 BvR 2164/21)
via zdf: 2G-Regel in Berliner Hotels – AfD-Verfassungsbeschwerde erfolglos
