Beim G20-Gipfel in Hamburg vor zwei Jahren wurden zwei Journalisten die Akkreditierungen entzogen – das Verwaltungsgericht Berlin erklärte das nun für unrechtmäßig. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht, das wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zuständig ist, neun Klagen vor. Die Gewerkschaft Verdi sprach am Mittwoch von einem “wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit”. Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen zweier Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Ausschluss möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht. (…) Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem “wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit”. Die Anwälte der Kläger betonten in der Verhandlung, dass der Entzug der Akkreditierung ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit gewesen sei. Konkrete Vorwürfe hätten nicht vorgelegen, und die Entscheidung sei nicht aufgrund von Sachverhalten getroffen worden.

via sz: Akkreditierung bei G20 – Rechtswidriger Entzug

siehe auch: G20 in Hamburg: Darum wurden die Akkreditierungen von Journalisten:innen entzogen. Die Bundesregierung entzog beim G20-Gipfel 32 Journalist:innen die Akkreditierung – mindestens teilweise rechtswidrig. Interne Dokumente des Presseamts zeigen, welche Fehler der Verwaltung zum Angriff auf die Pressefreiheit führten. Hektik, Pannen und Verwechslungen – als das Bundespresseamt (BPA) im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg 2017 erklärte, warum es 32 Journalist:innen beim Gipfel die bereits erteilten Akkreditierungen wieder entzogen hatte, hagelte es Kritik von Journalistenverbänden. Vor allem die teils fragwürdigen Eintragungen über Journalist:innen in Dateien des Bundeskriminalamts, die dem Entzug zugrunde lagen, zogen Aufmerksamkeit auf sich.

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