Mecklenburg-Vorpommern hätte vor der Auftragsvergabe für eine App, mit der Coronainfektionen nachverfolgt werden können, mehrere Angebote einholen müssen. Das hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat den Ankauf der Luca-App durch die Landesregierung für unwirksam erklärt. Die Regierung habe im Frühjahr dieses Jahres mit ihrer Direktvergabe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied Mecklenburg-Vorpommerns einziges OLG am Donnerstag. Vor der Auftragsvergabe für eine App, mit der Coronainfektionen nachverfolgt werden können, hätten mehrere Angebote eingeholt werden müssen. Trotz des Zeitdrucks während der Pandemie hätte die Landesregierung zumindest das Angebot der Hersteller der sogenannten Vida-App abwägen müssen, das diese von sich aus abgegeben hatten, so das Gericht. Die Vida-App biete durchaus Leistungen, welche die Landesregierung als Vergabekriterien genannt habe. Der Luca-Vertrag ist laut OLG unwirksam, die Entscheidung rechtskräftig.

via spiegel: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – Oberlandesgericht Rostock erklärt Ankauf der Luca-App für unwirksam