Das Landgericht Leipzig hat Ex-AfD-Chefin Frauke Petry zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Sie soll sich Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Ihr Ehemann und Verteidiger Marcus Pretzell kündigte bereits an, Revision einlegen zu wollen. Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen Subventionsbetrug, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die 46-Jährige am Dienstag zur Zahlung von 9000 Euro Geldstrafe. In dem Verfahren ging es um eine Förderung, die Petry 2014 für eine Beratung ihrer damaligen Firma beantragt hatte. In Wirklichkeit soll sie das Geld jedoch verwendet haben, um Rechnungen zu begleichen, die bei der Abwicklung ihrer Privatinsolvenz aufgelaufen waren. (…) Das Amtsgericht Leipzig hatte die ehemalige Landtags- und Bundestagsabgeordnete 2020 in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen jedoch Berufung eingelegt und diesmal eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Petry reagierte empört auf das Urteil des Landgerichts. Ihr Ehemann Marcus Pretzell, der sie als Verteidiger vertreten hatte, sagte auf die Frage, ob sie Revision einlegen werde: „Davon können Sie ausgehen!“
via rnd: Gericht verurteilt Ex-AfD-Chefin Petry wegen Betrugs und Steuerhinterziehung
siehe auch: Geldstrafe für Ex-Chefin der AfD – Frauke Petry wegen Betrugs verurteilt. Gegen das Urteil kann Petry Berufung einlegen. Nachdem das Amtsgericht Leipzig die ehemalige AfD-Vorsitzende Petry von Betrugsvorwürfen freispricht, geht die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision: Nach einem Urteil des Landgerichts Leipzig muss Petry mehr als 11.000 Euro wegen der privaten Zweckentfremdung von Fördergeldern zahlen. Im Berufungsprozess gegen Frauke Petry wegen Betrugsvorwürfen ist die frühere AfD-Chefin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach Petry wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen von jeweils 75 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit beläuft sich die Geldstrafe auf insgesamt 11.250 Euro. 30 Tagessätze davon gelten bereits als abgegolten. Zudem verfügte das Landgericht eine sogenannte Einziehung von Wertersatz in Höhe von 9520 Euro. Damit hob das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf, das Petry im Januar 2020 von den Betrugsvorwürfen freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Auch gegen das aktuelle Urteil ist eine Revision am Oberlandesgericht in Dresden möglich.
