Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat am Sonntagvormittag in Aachen gewählt. Dabei missachtete er jedoch eines der Grundprinzipien der Bundestagswahl. Der Wahlleiter hätte ihn zurückweisen müssen. Die Bundestagswahl muss allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim ablaufen. Das lernt in Deutschland jedes Schulkind. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet warf am Sonntagvormittag in Aachen seinen Stimmzettel in die Wahlurne – und missachtete dabei offensichtlich letzteres Kriterium. Er hatte den Stimmzettel nicht korrekt gefaltet und für jeden ersichtlich werden lassen, was er gewählt hat. (…) „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.“
via rnd: Fauxpas bei der Stimmabgabe: Wahlleiter hätte Laschet zurückweisen müssen